Dr.-Ing. Falk-Milo Hirsch
Sprechstunden und Anerkennungen:
Termin nach Vereinbarung
in Raum L5|01-148 (Institut für Geodäsie)
E-Mail: hirsch@geod.tu-…
Tel.: +49 (0) 6151 / 16-21911
Fax: +49 (0) 6151 / 16-21916
Institut für Geodäsie, Praktikumsamt
Fachbereich 13 Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Technische Universität Darmstadt
Franziska-Braun-Straße 7
64287 Darmstadt
Ausführungsbestimmungen, zu § 11 Abs. 2 der APB:
Vor Anmeldung zur letzten Fachprüfung ist ein 60tägiges Praktikum in einem fachspezifischen Berufszweig nachzuweisen (siehe auch Studienordnung Ziffer 3.13). Während des Praktikums sind die durchgeführten Arbeiten in einem Praktikantenbuch zu notieren. Dieses Buch ist vom Ausbildungsleiter zu unterzeichenen. Das Praktikantenbuch sowie ein Zeugnis der Ausbildungsstelle sind der Prüfungskommission vorzulegen. Studierenden, die die in Ziffer 3.13. der Studienordnung genannten Tätigkeiten anderweitig nachweisen, kann auf Antrag bei der Prüfungskommission das Praktikum ganz oder teilweise erlassen werden.
Studienordnung, Ziffer 3.13:
Die Studierenden haben ein Praktikum von mindestens 60 Tagen in einem fachspezifischen Berufszweig abzuleisten. Es hat den Zweck, den Studierenden Kenntnisse von Arbeitsverfahren des Bauwesens und/oder der Geodäsie zu vermitteln sowie Einblick in die Organisation und die menschlich-sozialen Probleme des Arbeitsprozesses zu geben. Das Praktikum kann entweder vor dem Studium oder auch während der vorlesungsfreien Zeit, nach Möglichkeit in größeren Zeitabschnitten, abgeleistet werden. Als Praktikantentätigkeit gilt praktische Arbeit auf einer Baustelle, in einer Werkstatt, in einem Ingenieurbüro oder in einer fachbezogenen Behörde. Weiteres regeln die Ausführungsbestimmungen zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) des Bachelor-Studiengangs Bauingenieurwesen und Geodäsie.
spezielle Bestimmungen für das Profil Geodäsie: *.pdf (wird in neuem Tab geöffnet)