Informationen zum Ablauf der Habilitationsverfahren

Die folgenden Hinweise sollen dabei helfen, bestehende Fragen rund um das Thema Habilitation am FB13 zu beantworten.

HABILITATIONSVERFAHREN

Die aktuelle Version des internen Verfahrens an unserem Fachbereich sowie das Formular für den Antrag finden Sie hier zum Downloaden:

Hinweise Habilitation am FB13 (wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe23)

Antrag auf Annahme als Habilitand/in (wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe23)

Alle Anträge im Rahmen von Habilitationsverfahren müssen 21 Tage vor der Sitzung des Promotions- und Habilitationsausschusses im Dekanat in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt abgegeben und die digitale Version davon per (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.

Termine der Sitzungen des Promotions- und Habilitationsausschusses

SoSe 2025: 07.05.2025; 04. -> 11.06.2025; 16,07.2025

WiSe 2025/26: 05.11..2025; 10.12.2025; 04.02.2026

Die Habilitation ist als höchstrangige Hochschulprüfung im deutschsprachigen Raum der klassische Weg zur Professur. Mit ihr endet die Qualifizierungsphase für die Wissenschaft: Wer sie erfolgreich meistert, hat endgültig bewiesen, dass er/sie sein/ihr Fach thematisch, methodisch und pädagogisch beherrscht.

Die Habilitationsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) vom 29.06.2011 beinhaltet alle wichtigen Regelungen für das Habilitatonsverfahren.

Neben der universitätsweit gültigen Habilitationsordnung gibt es noch sog. Besondere Bestimmungen des Fachbereichs (wird in neuem Tab geöffnet) Bau- und Umweltingenieurwissenschaften.

Die Zulassung setzt eine herausragende Promotion mit der Bewertung „mit Auszeichnung bestanden“ oder „sehr gut bestanden“ voraus.

Für die Einreichung eines Antrags auf Annahme als Habilitand*in an den Fachbereich 13 ist die vorherige Zustimmung von zwei Mitgliedern der Professor:innengruppe des Fachbereichs, die den/die Habilitand:in bei der Durchführung des Habilitationsverfahrens beraten, erforderlich.

Das Habilitationsgesuch bzw. der Antrag auf Zulassung zur Habilitation erfolgt formal erst dann, wenn der schriftliche Teil bereits fertiggestellt wurde.

Das Gesuch ist unter Angabe des Faches, für welches die Habilitation angestrebt wird, bei dem/der Dekan:in schriftlich zu beantragen.

Checkliste „Gesuch um Zulassung“

  • Habilitationsschrift (Monografie / kumulativen Habilitation)
  • Gesuch um Zulassung (Brief)
  • Darstellung eines innovativen Lehr- und Forschungskonzepts für das angestrebte Fach.
  • Nachweis eigenständiger Lehre im Umfang von mindestens insgesamt 8 Semesterwochenstunden.
  • Vorlage mindestens einer positiven Lehrevaluation.
  • Vorlage einer Liste mit Titeln eigenständig betreuter Abschlussarbeiten.
  • Nachweis über ein Zertifikat in der Hochschuldidaktik oder einer vergleichbaren Qualifikation.
  • Drei Themenvorschläge für den Habilitationsvortrag. Diese Themenvorschläge sollen nicht in einem engen Zusammenhang mit der Habilitationsschrift stehen.

Abgabe der Unterlagen

  • Ein gedrucktes Exemplar wird zusammen mit dem Antrag im Dekanat abgegeben.
  • Digitale Version: Alle o.g. Unterlagen müssen als .pdf zusammengefasst als ZIP-Datei per gesendet werden.

Der Promotion- und Habilitationausschuss prüft den Antrag auf Vollständigkeit und spricht die Empfehlung auf Zulassung an die Habilitationskomission aus.

Die Habilitationskommission prüft erneut die Zulassungsunterlagen und entscheidet ob das Habilitationsverfahren eröffnet werden kann.

Die Habilitationskommission bestimmt mindestens zwei Professor:innen als Referent:innen zur fachlichen Begutachtung der Habilitationsschrift. Diese Referent:innen dürfen nicht Angehörige der TUDa sein.

Alle weiterführende Informationen finden Sie in unter „Hinweis Habilitation am FB13“