PROMOTIONSVERFAHREN
Die aktuelle Version des internen Verfahrens an unserem Fachbereich sowie die neuen Formulare finden Sie hier zum Downloaden:
Die Leitlinien für Promovierende (wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert WiSe 21/22)
Das Datenblatt (beinhaltet alle Formulare) (aktualisiert WiSe 21/22)
Kumulative Dissertation – Hinweise des FB13 (wird in neuem Tab geöffnet)
Alle Anträge im Rahmen von Promotionsverfahren müssen in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt im Dekanat abgegeben und die digitale Version davon per E-Mail (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.
Die Einreichungsfrist ist 21 Tage vor der Sitzung. Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses finden Sie hier
Informationsveranstaltung am 03.02.2020: Präsentation (PDF) (wird in neuem Tab geöffnet)
Die Promotion am Fachbereich 13 versteht sich als wissenschaftliche Qualifikation. Promovierende forschen individuell unter Betreuung eines Doktorvaters bzw. einer Doktormutter und sind nicht durch ein verpflichtendes Studienprogramm gebunden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Annahme als Doktorand keine direkte Einstellung an der Universität bedeutet.
Die Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) beinhaltet alle wichtige Regelungen für das Promotionsverfahren. Promotionsordnungen sind formuliert wie Gesetzestexte. Lesen Sie diese deshalb langsam und in Ruhe, achten Sie auch auf den Wortlaut. Mit »müssen« oder »sind zu …« werden zwingende Voraussetzungen benannt.
Inhalt:
- Persönliche Voraussetzungen für die Annahme und Zulassung
- Regelungen zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Regelungen über die Einreichung der Dissertation
- Bestimmung der Referenten
- Zusammensetzung der Prüfungskommission
- Regeln für die Erstellung der Gutachten
- Inhalt und Ausgestaltung der mündlichen Prüfung (Disputation)
Die Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs (wird in neuem Tab geöffnet) Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sind ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt zu lesen.
Neue Promotionsordnung an der TU Darmstadt in Kraft
Ab dem Veröffentlichungsdatum (01.03.2018) gilt die neue Promotionsordnung. Es gibt keine Übergangsfrist. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Dezernat II – Studium und Lehre, Hochschulrecht: Promotion an der TU Darmstadt
Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags auf Annahme als Doktorand*in an den Fachbereich 13 ist die vorherige Zustimmung einer möglichen Betreuerin oder eines möglichen Betreuers aus den Professorengruppen des Fachbereichs.
(Die Begriffe Erstreferentin/Erstreferent, Betreuerin/Betreuer, Doktormutter/Doktorvater und Mentorin/Mentor werden hier oftmals als Synonym verwendet.)
Eine zweite Voraussetzung ist die Online-Registrierung
Eine Einschreibung (Immatrikulation) als Promotionsstudierende*r ist nur für externe Doktoranden im Eignungsfeststellungsverfahren verpflichtend, für alle anderen ist dies freiwillig.
Checkliste: „Gesuch um Annahme“
- Formular Antrag Annahme, vom/n Mentor/in unterschrieben
- Ausdruck der Online-Registrierung (TUCan oder movein)
- Lebenslauf (tabellarisch, mit Bild)
- Kopie der Urkunde (Master und Bachelor / Diplom)
- Kopie des Zeugnisses (Master und Bachelor / Diplom)
- Digitale Version (als PDF) und die ausgefüllte Excel Datei ("Das Datenblatt ") in einer ZIP-Datei per E-Mail
Was prüft der Promotionsausschuss beim Antrag um Annahme als Doktorand?
Der Promotionsausschuss prüft die Zulassung der Bewerber hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen. Entsprechend der Prüfung können Auflagen erfolgen. Maßgeblich sind:
- Ihre Gesamtnote (mind. 2,59)
- Ihre Abschlüsse (Semesteranzahl und gesamt CPs)
- Ihr angestrebter Doktorgrad
Eignungsfeststellungsverfahren
Wenn Sie nicht alle o.g. Voraussetzungen erfüllen, könnte eine Annahme im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens erfolgen. Dieses Verfahren dient dazu zu prüfen, ob der Bewerber durch die Erfüllung von Auflagen hinreichende Kenntnisse erwerben kann.
Weitere Informationen zur 5 Jahres Frist
gemäß § 10 (5) der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt soll das Promotionsverfahren nicht länger als fünf Jahren dauern.
Wenn die 5-Jahres-Frist offensichtlich überschritten wird, soll vor Fristende ein Verlängerungsantrag an den Promotions- und Habilitationsausschuss des Fachbereichs eingereicht werden.
Der Antrag beinhaltet die Begründung für die Fristverlängerung sowie ein 2 bis 3-seitiger Bericht über den aktuellen Stand der Dissertation und ein Zeitplan bis zum Abschluss mit einer max. Laufzeit von 2 Jahren. Der Antrag sowie der Zeitplan müssen auch von Ihren Betreuer unterschrieben werden.
Nach Fertigstellung der Dissertation wird das Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss nach vollständigem Antrag des Doktoranden*in an den Dekan eingeleitet.
Checkliste „Gesuch um Einleitung“
- Dissertation
- Gesuch um Einleitung (Brief)
- Erklärung zur Dissertation
- Lebenslauf (Tabellarisch, mit Bild)
- Vorschlag zur Benennung der Referenten und weiterer Mitglieder der Prüfungskommission
- Vorschlag für einen im Voraus vereinbarten Termin der Disputation
- Quittung über die Promotionsgebühr
Abgabe der Unterlagen
- Anzahl der gedruckten Exemplare der Dissertation: Sie brauchen ein Exemplar für jedes Mitglied der Prüfungskommission. Das für den Vorsitzsenden vorgesehene Exemplar wird zusammen mit dem Antrag im Dekanat abgegeben.
- Digitale Version: Alle o.g. Unterlagen müssen als .pdf zusammengefasst als ZIP-Datei per EMail gesendet werden.
Betreff: Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens – Name.
Bei zu großer Datenmenge können Sie die digitale Version ihrer Dissertation auch auf CD, USB-Stick oder zum Downloaden bereitstellen.
Die in der Promotionsordnung für die Dissertation vorgeschriebene Bearbeitungszeit beträgt 5 Jahre.
Wenn die 5-Jahres-Frist offensichtlich überschritten wird, sollte vor Fristende ein Verlängerungsantrag an den Promotions- und Habilitationsausschuss des Fachbereichs eingereicht werden.
Der Antrag beinhaltet die Begründung für die Fristverlängerung sowie einen 2- bis 3-seitigen Bericht über den aktuellen Stand der Dissertation und einen Zeitplan bis zum Abschluss mit einer max. Laufzeit von 2 weiteren Jahren. Der Antrag sowie der Zeitplan müssen auch von Ihren Betreuern unterschrieben werden.
Terminsuche
In der Regel wird durch den Erstreferierenden (Betreuer/in) mit allen weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission, vorbehaltlich der Zustimmung des Promotionsausschusses, der Termin für die Disputation abgestimmt und festgelegt. Bitte vergessen Sie nicht auch den Raum festzulegen.
Wichtig bei der Terminfindung ist es, die in der Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung vorgeschriebenen Fristen zu berücksichtigen
- Gutachten: Erst nach Einleitung des Verfahrens durch den Promotionsausschuss werden die Gutachten angefordert. Beachten Sie die Zeit, die jede/r Referierende für die Erstellung eines Gutachtens benötigt. Die digitale Version der Gutachten muss spätestens drei Wochen vor Disputationstermin im Dekanat per EMail vorliegen.
- Auslagefrist: Erst wenn alle Gutachten vorliegen, kann die Auslage erfolgen. Die Auslagefrist beträgt zwei Wochen. Könnte aber bei Unklarheiten bis um weitere zwei Wochen verlängert werden.
- Einladung: Ordnungsgemäß sollte die Einladung zur Disputation nach Ablauf der Auslagefrist erfolgen. Auf jedem Fall muss spätestens eine Woche vor der Disputation gesendet werden.
Prüfungskommission
- Vorsitzender: In der Regel hat der Dekan qua Amt den Vorsitz der Prüfungskommission. In Vertretung ist der Studiendekan, Prodekan, Predekan oder ein vom Dekan zu benennender Professor möglich.
- Erstreferent und Koreferenten der Dissertation: einer der Referenten muss hauptamtlich Professor_In des Fachbereichs sein.
- mind. zwei Prüfer aus der Gruppe der Professoren_Innen des FB13
Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung
Nach erfolgreiche Disputation wird von dem Erstreferent die Dissertation in schriftlicher Form zur Veröffentlichung bzw. Publikation freigegeben. Gegebenfalls muss diese Freigabe eine Bestätigung der Erfüllung der erteilten Auflagen beinhalten.
Art und Weise der Veröffentlichung
Die Promotionsordnung sieht die elektronische Veröffentlichung im zentralen Publikationsservice der ULB für die TU Darmstadt, TUPrints, vor. Er bietet Autoren eine schnelle, unkomplizierte und kostenfreie Internet-Publikation unter Wahrung der Rechte und Interessen von Autoren und Wissenschaftsgemeinschaft.
Weitere Veröffentlichungsformen sind aber auch möglich.
- Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Art und Weise Ihrer Veröffentlichung ist neben Ihrem Betreuer (Stichwort: Institutsreihe) die Universitäts-und Landesbibliothek (ULB). Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Universitäts- und Landesbibliothek