Informationen zum Ablauf der Promotionsverfahren

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf einer Promotion im Fachbereich 13 an der TU Darmstadt.

Neue Novelle der Promotionsordnung

Aufgrund des Inkrafttretens der 9. Novelle der Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) befindet sich unsere Seite weiter in Bearbeitung.

Wir danken für ihr Verständnis.

Die Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs (wird in neuem Tab geöffnet) Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sind ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt zu lesen.

PROMOTIONSVERFAHREN

Die aktuelle Version des internen Verfahrens an unserem Fachbereich sowie die neuen Formulare finden Sie hier zum Downloaden:

Die Leitlinien für Promovierende (wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe 2024)

Das Datenblatt (beinhaltet alle Formulare) (aktualisiert SoSe 2024)

Kumulative Dissertation – Hinweise des FB13 (wird in neuem Tab geöffnet)

Doktorand:innen, die unter der 8. Novelle der PO/AT ihr Promotionsvorhaben begonnen haben, können einen Antrag (wird in neuem Tab geöffnet) auf Weiterführung des Promotionsvorhabens unter der 8. Novelle der PO/AT stellen

Alle Anträge im Rahmen von Promotionsverfahren müssen in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt im Dekanat abgegeben und die digitale Version davon per (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.

Sitzungen im Wintersemester:

30.10.2024; 11.12.2024; 12.02.2025

Die Einreichungsfrist ist 21 Tage vor der Sitzung