Neue Novelle der Promotionsordnung
Aufgrund des Inkrafttretens der (wird in neuem Tab geöffnet) befindet sich unsere Seite weiter in Bearbeitung. 9. Novelle der Promotionsordnung der TU Darmstadt
Wir danken für ihr Verständnis.
Die (wird in neuem Tab geöffnet) Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sind ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt zu lesen. Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs
PROMOTIONSVERFAHREN
Die aktuelle Version des internen Verfahrens an unserem Fachbereich sowie die neuen Formulare finden Sie hier zum Downloaden:
(wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe 2024) Die Leitlinien für Promovierende
(aktualisiert SoSe 2024) Das Datenblatt (beinhaltet alle Formulare)
(wird in neuem Tab geöffnet) Kumulative Dissertation – Hinweise des FB13
Doktorand:innen, die unter der 8. Novelle der PO/AT ihr Promotionsvorhaben begonnen haben, können einen (wird in neuem Tab geöffnet) auf Weiterführung des Promotionsvorhabens unter der 8. Novelle der PO/AT stellen Antrag
Alle Anträge im Rahmen von Promotionsverfahren müssen in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt im Dekanat abgegeben und die digitale Version davon per E-Mail (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.
Sitzungen im Wintersemester:
30.10.2024; 11.12.2024; 12.02.2025
Die Einreichungsfrist ist 21 Tage vor der Sitzung