PROMOTIONSVERFAHREN
Alle Informationen zum Promotionsverfahren im Fachbereich 13 sind in den Leitlinien zusammengefasst, die Formulare zum Verfahren finden Sie in der Excel-Datei.
Die Leitlinien für Promovierende (wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe 2024)
Das Datenblatt (beinhaltet alle Formulare) (aktualisiert SoSe 2024)
Kumulative Dissertation – Hinweise des FB13 (wird in neuem Tab geöffnet)
Promovieren an der TU Darmstadt
FAQ zu Promotionen an der TU Darmstadt
Alle Anträge im Rahmen von Promotionsverfahren müssen 21 Tage vor der Sitzung des Promotions- und Habilitationsausschusses im Dekanat in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt abgegeben und die digitale Version davon per E-Mail (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.
Termine der Sitzungen des Promotions- und Habilitationsausschusses
WiSe 2025/26: 05.11.2025; 10.12.2025; 04.02.2026
SoSe 20256: 06.05.2026; 17.06.2026; 15.07.2026
Die 9. Novelle der PO/AT gilt für alle Doktorand:innen. Ausgenommen sind diejenigen, die ihr Promotionsvorhaben unter der 8. Novelle begonnen haben und bis zum 27.02.2025 einen Antrag auf Weiterführung des Verfahrens unter der 8. Novelle der PO/AT gestellt haben.
Gemäß § 10 (5) der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt soll das Promotionsverfahren weiterhin nicht länger als fünf Jahren dauern.