Informationen zum Ablauf der Promotionsverfahren

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf einer Promotion im Fachbereich 13 an der TU Darmstadt.

PROMOTIONSVERFAHREN

Alle Informationen zum Promotionsverfahren im Fachbereich 13 sind in den Leitlinien zusammengefasst, die Formulare zum Verfahren finden Sie in der Excel-Datei.

Die Leitlinien für Promovierende (wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe 2024)

Das Datenblatt (beinhaltet alle Formulare) (aktualisiert SoSe 2024)

Kumulative Dissertation – Hinweise des FB13 (wird in neuem Tab geöffnet)

Promovieren an der TU Darmstadt

FAQ zu Promotionen an der TU Darmstadt

Alle Anträge im Rahmen von Promotionsverfahren müssen 21 Tage vor der Sitzung des Promotions- und Habilitationsausschusses im Dekanat in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt abgegeben und die digitale Version davon per (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.

Termine der Sitzungen des Promotions- und Habilitationsausschusses

WiSe 2024/25: 30.10.2024; 11.12.2024; 12.02.2025

SoSe 2025: 07.05.2025; 04.06.2025; 16,07.2025

Die Promotion am Fachbereich 13 versteht sich als wissenschaftliche Qualifikation. Promovierende forschen individuell unter Betreuung eines Doktorvaters bzw. einer Doktormutter und sind nicht durch ein verpflichtendes Studienprogramm gebunden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Annahme als Doktorand:in keine direkte Einstellung an der Universität bedeutet.

Die Promotionsordnung der TU Darmstadt (9. Novelle) (wird in neuem Tab geöffnet) beinhaltet alle wichtige Regelungen für das Promotionsverfahren. Promotionsordnungen sind formuliert wie Gesetzestexte. Lesen Sie diese deshalb langsam und in Ruhe, achten Sie auch auf den Wortlaut. Mit »müssen« oder »sind zu …« werden zwingende Voraussetzungen benannt.

Inhalt:

  • Persönliche Voraussetzungen für die Annahme und Zulassung
  • Regelungen zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
  • Regelungen über die Einreichung der Dissertation
  • Bestimmung der Referierenden
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission
  • Regeln für die Erstellung der Gutachten
  • Inhalt und Ausgestaltung der mündlichen Prüfung (Disputation)

Die Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs (wird in neuem Tab geöffnet) Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sind ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt zu lesen.

Doktorand:innen, die unter der 8. Novelle der PO/AT ihr Promotionsvorhaben begonnen haben, können bis zum 27.02.2025 einen Antrag (wird in neuem Tab geöffnet) auf Weiterführung des Promotionsvorhabens unter der 8. Novelle der PO/AT stellen.

Die erste Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags auf Annahme als Doktorand:in an den Fachbereich 13 ist die vorherige Zustimmung einer möglichen Betreuerin oder eines möglichen Betreuers aus der Professorinnengruppe des Fachbereichs.
(Die Begriffe Erstreferentin/Erstreferent, Betreuerin/Betreuer, Doktormutter/Doktorvater und Mentorin/Mentor werden hier oftmals als Synonym verwendet.)

Eine zweite Voraussetzung ist die Online-Registrierung

Eine Einschreibung (Immatrikulation) als Promotionsstudierende:r ist nur für externe Doktorand:innen im Eignungsfeststellungsverfahren verpflichtend, für alle anderen ist dies freiwillig.

Checkliste: „Gesuch um Annahme“

  • Formular Antrag Annahme, vom/n Mentor/in unterschrieben
  • Ausdruck der Online-Registrierung aus TUCaN
  • Lebenslauf (tabellarisch, mit Bild)
  • Beglaubigte Kopien der Urkunden (Master und Bachelor / Diplom)*
  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Master und Bachelor / Diplom)*
  • Digitale Version (als PDF) und die ausgefüllte Excel Datei ("Das Datenblatt ") in einer ZIP-Datei per

* Sofern Sie am Fachbereich 13 studiert haben, reichen für diese Studiengänge normale Kopien.

Die Einreichungsfrist ist 21 Tage vor der Sitzung.

Was prüft der Promotionsausschuss beim Antrag um Annahme als Doktorand:in?

Der Promotionsausschuss prüft die Zulassung der Bewerber hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen. Entsprechend der Prüfung können Auflagen erfolgen. Maßgeblich sind:

  • Ihre Noten
  • Ihre Abschlüsse (Semesteranzahl und gesamt CPs)
  • Ihr angestrebter Doktorgrad

Eignungsfeststellungsverfahren

Wenn Sie nicht alle o.g. Voraussetzungen erfüllen, könnte eine Annahme im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens erfolgen. Dieses Verfahren dient dazu fehlende Kenntnisse zu erwerben.

Wichtige Informationen zur 5 Jahres Frist

Gemäß § 10 (5) der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt soll das Promotionsverfahren nicht länger als fünf Jahren dauern.

Wenn die 5-Jahres-Frist offensichtlich überschritten wird, soll vor Fristende ein Verlängerungsantrag an den Promotions- und Habilitationsausschuss des Fachbereichs gestellt werden.

Der Antrag beinhaltet die Begründung für die Fristverlängerung sowie ein 2 bis 3-seitiger Bericht über den aktuellen Stand der Dissertation und einen Zeitplan bis zum Abschluss mit einer max. Laufzeit von 2 Jahren. Der Antrag sowie der Zeitplan müssen auch von Ihrem/Ihrer Betreuer/Betreuerin unterschrieben werden.

Nach Fertigstellung der Dissertation wird das Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss nach vollständigem Antrag des bzw. der Doktoranden:in an den Dekan eingeleitet.

Checkliste „Gesuch um Einleitung“

  • Dissertation (ein Exemplar für Dekanat)
  • Gesuch um Einleitung (Brief)
  • Erklärungen zur Dissertation
  • Lebenslauf (Tabellarisch, mit Bild)
  • Vorschlag zur Benennung der Referierenden und weiterer Mitglieder der Prüfungskommission
  • Vorschlag für einen im Voraus vereinbarten Termin der Disputation
  • Quittung über die Promotionsgebühr

Abgabe der Unterlagen

  • Digitale Version: Alle o.g. Unterlagen müssen als .pdf zusammengefasst als ZIP-Datei per gesendet werden.
    Betreff: Gesuch um Einleitung des Promotionsverfahrens – Name.
    Bei zu großer Datenmenge können Sie die digitale Version ihrer Dissertation auch auf CD, USB-Stick oder zum Download bereitstellen.
  • Die Einreichungsfrist ist 21 Tage vor der Sitzung.

Terminsuche

In der Regel wird durch den Erstreferierenden (Betreuer/in) mit allen weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission, vorbehaltlich der Zustimmung des Promotionsausschusses, der Termin für die Disputation abgestimmt und festgelegt. Bitte vergessen Sie nicht auch den Raum festzulegen und zu reservieren.

Wichtig bei der Terminfindung ist es, die in der Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung vorgeschriebenen Fristen zu berücksichtigen

  • Gutachten: Erst nach Einleitung des Verfahrens durch den Promotionsausschuss werden die Gutachten angefordert. Beachten Sie die Zeit, die jede/r Referierende für die Erstellung eines Gutachtens benötigt. Die digitale Version der Gutachten muss spätestens drei Wochen vor Disputationstermin im Dekanat per vorliegen.
  • Auslagefrist: Erst wenn alle Gutachten vorliegen, kann die Auslage erfolgen. Die Auslagefrist beträgt zwei Wochen. Könnte aber bei Unklarheiten bis um weitere zwei Wochen verlängert werden.
  • Einladung: Ordnungsgemäß sollte die Einladung zur Disputation nach Ablauf der Auslagefrist erfolgen. Auf jeden Fall muss sie spätestens eine Woche vor der Disputation gesendet werden.

Prüfungskommission

  • Vorsitzende:r: In der Regel hat der/die Dekan/Dekanin qua Amt den Vorsitz der Prüfungskommission. In Vertretung iist eine von/vom Dekan:in zu benennende:r Professor:in möglich.
  • Erstreferent:in und Koreferent:innen der Dissertation: einer der Referierenden muss hauptamtlich Professor:in des Fachbereichs sein.
  • mind. zwei Prüfende aus der Gruppe der Professoren:innen des FB13

Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung

Nach erfolgreicher Disputation haben Sie ein Jahr Zeit, um Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Der Erstreferent bzw. die Erstreferentin erteilt in schriftlicher Form die Freigabe zur Veröffentlichung. Gegebenfalls muss auch eine Bestätigung der Erfüllung der erteilten Auflagen nachgewiesen werden.

Die Promotionsordnung sieht die elektronische Veröffentlichung im zentralen Publikationsservice der ULB für die TU Darmstadt, TUPrints, vor. Weitere Veröffentlichungsformen sind auch möglich.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Art und Weise Ihrer Veröffentlichung ist die Universitäts- und Landesbibliothek .

Erst nach der Aushändigung der Doktorurkunde wird die Promotion vollgezogen, ab diesem Zeitpunkt sind Sie berechtigt, den Doktorgrad zu führen.