PROMOTIONSVERFAHREN
Alle Informationen zum Promotionsverfahren im Fachbereich 13 sind in den Leitlinien zusammengefasst, die Formulare zum Verfahren finden Sie in der Excel-Datei.
(wird in neuem Tab geöffnet) (aktualisiert SoSe 2024) Die Leitlinien für Promovierende
(aktualisiert SoSe 2024) Das Datenblatt (beinhaltet alle Formulare)
(wird in neuem Tab geöffnet) Kumulative Dissertation – Hinweise des FB13
Promovieren an der TU Darmstadt
FAQ zu Promotionen an der TU Darmstadt
Alle Anträge im Rahmen von Promotionsverfahren müssen 21 Tage vor der Sitzung des Promotions- und Habilitationsausschusses im Dekanat in ausgedruckter Form (Papier-Dokumente) gesammelt abgegeben und die digitale Version davon per E-Mail (als ZIP-Datei, PDF Format, ohne Umlaute und max. 40 MB groß) gesendet werden.
Termine der Sitzungen des Promotions- und Habilitationsausschusses
SoSe 2025: 07.05.2025; 04. -> 11.06.2025; 16,07.2025
WiSe 2025/26: 05.11..2025; 10.12.2025; 04.02.2026
Die 9. Novelle der PO/AT gilt für alle Doktorand:innen. Ausgenommen sind diejenigen, die ihr Promotionsvorhaben unter der 8. Novelle begonnen haben und bis zum 27.02.2025 einen Antrag auf Weiterführung des Verfahrens unter der 8. Novelle der PO/AT gestellt haben.
Gemäß § 10 (5) der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt soll das Promotionsverfahren weiterhin nicht länger als fünf Jahren dauern.