FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Studium, Studiengangwechsel, Bewerbung und vielem mehr.

Studieninteressierte

Es gibt die Möglichkeit, sich als Gasthörer:in anzumelden. Die Anmeldung als Gasthörer:in kostet 50€ pro Semester. Nach der Freischaltung kann man sich für ausgewählte Kurse an der TU Darmstadt anmelden und an den Vorlesungen teilnehmen.

  • Als Gasthörer:in ist es nicht möglich, Leistungen (Credit Points) zu erwerben.
  • Sie können Lehrveranstaltung im Umfang von maximal 12 Semesterwochenstunden besuchen.
  • Es ist nicht möglich, an irgendeiner Art von Prüfungen teilzunehmen.

Weitere Informationen

Wechsel an die TU Darmstadt

Grundlagenmodule, die zwischen den beiden Studiengängen äquivalent sind, können in der Regel über einen separaten Antrag anerkannt werden.

Downloadbereich des Studienbüros

Auflagen

Wie auch bei allen anderen Fachprüfungen, muss die Prüfung spätestens im dritten Versuch bestanden werden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.

  • Hinweise dazu im Zulassungsbescheid: Innerhalb der ersten drei Semester.

Werden die Auflagen nicht in der festgelegten Zeit erfüllt, wird die Immatrikulation in den Masterstudiengang widerrufen.

  • Die Auflagenmodule werden nur auf Deutsch angeboten.
  • Für die Auflagenmodule gibt es eine verbindliche Frist und diese kann nicht verlängert werden. Bei Nicht-Erfüllung der Auflagen innerhalb der Frist erfolgt die Exmatrikulation.
  • Informieren Sie sich daher frühzeitig, wann die jeweiligen Auflagenmodule angeboten werden und erledigen Sie diese unbedingt als erstes, wenn Sie an die TU Darmstadt kommen.
  • für internationale Studierende ohne gute Deutschkenntnisse: Informieren Sie sich, ob es begleitende und unterstützende Literatur auch auf Englisch gibt und ob Prüfungen auf Englisch angeboten werden können. Kontaktieren Sie hierfür die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n Ihrer Auflagenmodule.

Wechsel der Prüfungsordnung (PO)

Aus den Folien der Informationsveranstaltung zu den Änderungen der Studiengänge (wird in neuem Tab geöffnet):

  • B.Sc. BIG – BI: Allgemeiner und Fachlicher Pflichtbereich erfüllt (bis ca. 120 CP)
  • B.Sc. BIG – Geod: Allgemeiner Pflichtbereich erfüllt (bis ca. 80 CP)
  • B.Sc. UI – Allg. und Fachl. Pflichtbereich, Ergänzende Module erfüllt (bis ca. 120 CP)

Der M.Sc. BI/CE ist ein neu eingeführter Studiengang. Der PO-Wechsel funktioniert nur über eine neue Bewerbung. Es gelten die zentralen Bewerbungsfristen.

Die letzte Möglichkeit zur Rückmeldung in den M.Sc. BI (PO 2014) besteht im Wintersemester 2023/2024. Im Sommersemester 2024 muss in die neue PO gewechselt werden bzw. in den neuen Studiengang.

Wenn jetzt schon absehbar ist, dass der Abschluss des M.Sc. BI (PO 2014) bis dahin nicht oder kaum möglich ist, sollte besser früher als später gewechselt werden, denn die PO 2021 schreibt vor, dass im Rahmen der Bilingualität mind. 42CP auf Englisch zu absolvieren sind.

Weitere Informationen in den Folien zur Schließung der PO 2014 (wird in neuem Tab geöffnet) .

Das Studienbüro hat hierfür eine Äquivalenzliste (wird in neuem Tab geöffnet) veröffentlicht, die jedem Modul aus der PO 2014 ein Modul aus der PO 2021 zuordnet.

Nein. Unter der PO 2014 muss nach aktuellem Stand auf Deutsch geprüft werden. Eine Prüfung auf Englisch ist nur möglich, wenn eine Bewerbung für den neuen M.Sc. BI/CE bereits vorliegt bzw. ein Wechsel der PO bereits beantragt wurde. Zusätzlich muss das Studienbüro kontaktiert werden, damit die entsprechenden Module berücksichtigt werden können.

Es sollte ein ähnliches Modul (Charakteristika: Projektarbeit, Seminar, 2-6 CP) gewählt werden. Die Wahl muss mit dem Studienbüro abgesprochen werden.

Nachfolgend eine Liste von Vorschlägen des Studienbüros (wichtig: die Anerkennung muss trotzdem beim Studienbüro beantragt werden):

  • 15-01-0362 „Interdisziplinäres Projekt in der Studieneingangsphase“ (2 CP) + 3-4 CP-Modul aus dem Allgemeinen Wahlbereich
  • 16-21-5040 „Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen“ (6 CP, SoSe)
  • 16-21-5030 „Arbeits- und Prozessorganisation“ (4 CP, SoSe)
  • 16-21-6027 „Arbeitswissenschaft“ (6 CP, WiSe)
  • 16-21-5120 „Work Organization in Intercultural Context“ (2 CP, SoSe + WiSe) + 3-4 CP-Modul aus dem Allgemeinen Wahlbereich

Fachprüfung

Nach § 32 der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) haben Studierende, die nach diesen APB studieren, Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP). Dabei handelt es sich um eine einmalige Chance, eine nicht bestandene zweite schriftliche Wiederholungsprüfung auf Antrag erneut in Form einer mEP abzulegen.

Die erbrachte Leistung kann nur mit den Noten „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden.

  • Wenn noch keine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) innerhalb einer Prüfungsordnung abgelegt oder beantragt wurde
  • Wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses in TUCaN dem zuständigen Studienbüro vorliegt. Beispiel: Das Prüfungsergebnis wurde am 15.05 bekannt gegeben. Somit kann der Antrag für die mEP bis zum 15.06 (23:59) im zuständigen Studienbüro gestellt werden (Fristbeginn ist das Veröffentlichungsdatum der zweiten nicht bestandenen Wiederholungsprüfung).
  • Wenn die Bewertung „nicht ausreichend“ durch unentschuldigtes Fehlen, Abgabe eines leeren Blattes oder durch einen Täuschungsversuch erfolgt ist
  • Wenn die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses nicht eingehalten wird
  • Wenn es sich um Studierende der auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge handelt
  • Wenn die Fachprüfung im Rahmen eines Auflagenmoduls abgelegt werden muss
  • Wenn bereits in einem anderen Studiengang eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde, die in dem Pflichtbereich des Studiengangs anerkannt werden kann, in welchem der Antrag gestellt wurde
  • Nachteilsausgleich und Familienförderung gemäß § 24 Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB) ist ein Instrument, um Chancengleichheit herzustellen. Die Ombudsperson entscheidet, ob und die Prüfungskommission wie lange ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Die Prüfenden entscheiden über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs.
  • Ihren Antrag mit ärztlichem Attest reichen Sie bitte im Studienbüro ein. Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung, die bei jedem Prüfenden rechtzeitig vor der Prüfung (mind. zwei Wochen vorher) vorgelegt werden kann, um die Durchführung abzustimmen.

Persönlicher Studien- und Prüfungsplan (Schwerpunktwahl)

  • Studierende der PO 2021 wählen ihren Schwerpunkt direkt über TUCaN. Das Formular muss erst bei einem Wechsel des Schwerpunkts ausgefüllt und ans Studienbüro geschickt werden.
  • Studierende der PO 2014 wählen den Schwerpunkt direkt über das Formular.
  • Ein Wechsel des Schwerpunkts ist mittels Formular zweimal möglich (PO 2014 & 2021).
  • Das Formular hierfür findet man hier.
  • Lediglich die Seiten 2 f. ist von der/dem Studierenden unterschrieben im Studienbüro einzureichen oder in den Postkasten des Studienbüros einzuwerfen, die weiteren Seiten dienen der eigenen Information, Planung und Kontrolle des Studienverlaufs. Es wird also nur die Schwerpunktkombination gewählt und nicht die Module innerhalb der Schwerpunkte.
  • Eine Ausnahme: Studierende im freien Profil des Master-Studiengangs Bauingenieurwesen (Seiten 7 f.) müssen weiterhin vor dem Ablegen von Prüfungen im Wahlpflichtbereich den vollständig ausgefüllten, vom Mentor unterzeichneten Prüfungsplan im Studienbüro einreichen. Eine Begründung für die Modulauswahl ist in schriftlicher Form dem individuellen Studien- und Prüfungsplan beizulegen.

Ja, auch eine Anmeldung in TUCaN ist möglich. Sobald der persönliche Studien- und Prüfungsplan abgegeben, also die Wahl der Schwerpunkte erfolgt ist und auf TUCaN eingetragen wurde, fallen diese Module aber automatisch in den Bereich „Zusätzliche Leistungen“. Entweder meldet sich die/ der Studierende selbst von den Modulen ab und in den richtigen Bereichen neu an, oder man beantragt im Studienbüro eine Umtragung/ Kontrolle bzw. lässt diese dort vornehmen. Wichtig ist allerdings, dass dies im gleichen Semester und vor der Eintragung der Noten auf TUCaN passiert, denn sonst ist eine Umtragung nicht mehr ohne weiteres möglich. Sollte die Endnote schon auf TUCaN eingetragen sein, wird zwischen folgenden zwei Fällen unterschieden:

  • Pflichtmodul: Modul wird vom Studienbüro in den richtigen Bereich umgetragen.
  • Kein Pflichtmodul (z.B. Modul aus dem Fachlichen Wahlbereich): Es muss ein Antrag im Studienbüro gestellt werden. Dieser wird aber in 95 % der Fälle abgelehnt, weil die Umstände in der Regel nicht studienverlängernd wirken.

Nein, eine Freischaltung dieses Bereiches in TUCaN erfolgt erst mit der Abgabe des persönlichen Studien- und Prüfungsplanes, also mit der Wahl der Schwerpunkte.

  • Der persönliche Studien- und Prüfungsplan muss vor der Anmeldung zum ersten Modul im Wahlpflichtbereich im Studienbüro eingereicht werden. Erst danach wird der Wahlpflichtbereich in TUCaN freigeschaltet. Im Masterstudium ist der Persönliche Studien- und Prüfungsplan daher bereits im 1. Fachsemester auszufüllen, in den Bachelorstudiengängen zumeist erst im 4. Fachsemester.
  • Die Frist zur Einreichung des persönlichen Studien- und Prüfungsplans lautet:
    • 15.05. – für das SoSe.
    • 07.11. – für das WiSe.

Das Formular des persönlichen Studien- und Prüfungsplanes findet sich im Downloadbereich des Studienbüros des Fachbereichs 13.

Mehr erfahren

Die ersten beiden Seiten des Studien- und Prüfungsplans (Ausnahme: freies Profil des Masterstudiengangs Bauingenieurwesen) müssen ausgedruckt und unterschrieben beim Studienbüro eingereicht oder im Briefkasten des Studienbüros abgegeben werden. Dabei ist die Frist zu beachten.

Generell können Sprachkurse im Allgemeinen Wahlbereich belegt werden. Allerdings gilt zu beachten, dass beim Master of Science (M.Sc.) Bauingenieurwesen – Civil Engineering (bilingual) Sprachkurse in Deutsch oder Englisch nur unter zusätzliche Leistungen angemeldet werden können und nicht im Allgemeinen Wahlbereich.

Zusätzliche Leistungen / Antrag auf Erweiterung

  • Module, die unter zusätzliche Leistungen angemeldet werden, müssen zum Erlangen des B.Sc. oder M.Sc.-Abschlusses nicht abgeschlossen werden.
  • Achtung: hier gelten gesonderte Abmeldefristen!
  • B.Sc. BI und UI: Erweiterung um 6 CP möglich
  • M.Sc. BI und UI: Erweiterung um 12 CP möglich
  • Studierende können einen Antrag auf Erweiterung des Allgemeinen bzw. Fachlichen Wahlbereichs stellen. Erst durch die Genehmigung dieses Antrags werden für die Berechnung der Gesamtnote die besten Noten gewertet.
  • Antrag auf Erweiterung des Allgemeinen bzw. Fachlichen Wahlbereichs wird vorwiegend im Master gestellt!
  • Nur für PO 2014:
    Auszug aus der Ordnung des Master-Studiengangs Bauingenieurwesen (M. Sc.) zur Prüfungsordnung 2014 (zu § 12 (2) Allgemeine Prüfungsbestimmungen): „Es können mehr Module als erforderlich im allgemeinen und fachlichen Wahlbereich absolviert werden. Mit einer Fachprüfung begonnene Module müssen beendet werden. Die/der Studierende kann in diesem Fall dem Studienbüro bis zu einem Umfang von maximal 12 Kreditpunkten Module anzeigen, die im Zeugnis zu berücksichtigen sind. Wird keine Meldung vorgenommen, werden entsprechend mehr geleistete Module, sortiert nach dem besten Ergebnis, automatisiert ausgewählt. Im Diploma Supplement werden alle erbrachten Module aufgeführt.“
  • Nur für PO 2021:
    In der PO 21 werden nur noch chronologisch die ersten Module gewertet. Weitere Module, über die 12CP hinaus, werden in freiwillige Zusatzleistungen gezogen.
    Im „Allgemeinen Wahlbereich“ dürfen Module, bevor sie abgeschlossen werden (§ 30 Abs. 6) so oft wie gewünscht getauscht werden. Hier gilt nicht die Regel, dass ein gestarteter Prüfungsversuch zwingend abgeschlossen und eingebracht werden muss. Ein abgeschlossener Prüfungsversuch, also mind. 4,0, wird hingegen automatisch übernommen.
  • Es können maximal 12 CP zusätzliche Leistungen belegt werden und diese ausschließlich aus dem Allgemeinen und Fachlichen Wahlbereich. Aus den Basis- und Vertiefungsmodulen können keine zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Im Zeugnis erscheinen die zusätzlichen Leistungen nicht. Es kann aber ein Antrag gestellt werden, dass die zusätzlichen Leistungen in einem separaten Dokument ausgestellt werden.
  • Auszug aus den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB): „Freiwillig erbrachte benotete Module und Leistungspunkte können auf Antrag in einer zusätzlichen Leistungsübersicht (deutsch- und englischsprachig) in einer dem Zeugnis beizufügenden Anlage ausgewiesen werden.“
  • Auszug aus §20 APB, Abs (2): „Zusätzlich zu den nach Abs. 1 im Studien- und Prüfungsplan aufgeführten Modulen hat jeder Prüfling das Recht, in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Technischen Universität Darmstadt freiwillig zusätzliche Prüfungsleistungen im Rahmen von Modulen zu erbringen und entsprechende Leistungspunkte zu erwerben. In zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Zulassung zu den zugehörigen Modulen von der Prüfungskommission des zulassungsbeschränkten Studiengangs genehmigt werden. Leistungspunkte und Prüfungsleistungen der Module nach Satz 1 werden einschließlich eventueller Fehlversuche im Falle eines Studiengangwechsels angerechnet.“

Wechsel in den Master

Zur Bewerbung für einen konsekutiven Masterstudiengang wählen Sie in TUCaN „Studium oder Fach wechseln“ aus und folgen Sie den Anweisungen.

Studierende in einem Bachelorstudiengang können bis zu 30 CP als freiwillige Zusatzprüfungen im Rahmen von Modulen aus einem entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang der TU Darmstadt anmelden und erwerben. Leistungspunkte und Prüfungsleistungen der vorgezogenen Module werden einschließlich eventueller Fehlversuche bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs angerechnet.

Nein. Die Prüfung Ihrer Unterlagen, möglicher Auflagen und letztendlich der Zulassung selbst erfolgt erst nach Eingang Ihrer Bewerbung.

Aus der Ordnung des Studiengangs:

„Um zu dem Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen […] Erfahrungen nachgewiesen sein für Lehrveranstaltungen im Bereich Bauingenieurwesen im Gesamtumfang von mindestens 50 Kreditpunkten (CP), der Mathematik und Statistik im Umfang von 20 CP, der Rechtswissenschaft von mindestens 9 CP, der Wirtschaftswissenschaften von mindestens 30 CP und eine eigenständig angefertigte Seminararbeit.“

Weitere Informationen: Ordnung M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen technische Fachrichtung Bauingenieurwesen

Wechsel von Bauingenieurwesen (BI) zu Umweltingenieurwissenschaften (UI) und umgekehrt

  • Wechsel B.Sc. UI zu M.Sc. BI:
    • Das Modul Datenerfassung und Geoinformationssysteme (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)) kann als Inhalte aus der Vermessungskunde I/II ((Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) anerkannt werden, da es in der Theorie (Vorlesung) Überschneidungen gibt und auch eine Übung mit dem Tachymeter durchgeführt wird.
  • Wechsel B.Sc. BI zu M.Sc. UI:
    • Das Modul Vermessungskunde I/II (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) kann nicht komplett als Modul Datenerfassung und Geoinformationssysteme (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)) anerkannt werden, da es keinerlei Inhalte zu Geoinformationssystemen gibt, die einen Großteil der Übungen ausmachen. Die Fachprüfung (Klausur) kann als Teilleistung in diesem Modul anerkannt werden.

Bachelor-/Master-Thesis

  • Auszug aus der Ordnung des Bachelor-Studiengangs Bauingenieurwesen (B. Sc.) [BI] bzw. Umweltingenieurwissenschaften (B. Sc.) [UI] zur Prüfungsordnung 2014:
    • BI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Thema und Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Bachelor-Thesis sind der erfolgreiche Abschluss aller Module des allgemeinen Pflichtbereichs sowie der Nachweis des Praktikums gemäß § 11 Abs. 2. Der allgemeine Pflichtbereich in der Ausrichtung Bauingenieurwesen hat einen Umfang von 87 Kreditpunkten, in der Ausrichtung Geodäsie beträgt dieser Umfang 82 Kreditpunkte.“
      (Seite 5, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
    • UI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Thema und Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Bachelor-Thesis sind der erfolgreiche Abschluss aller Module des allgemeinen Pflichtbereichs sowie der Nachweis des Praktikums gemäß § 11 Abs. 2. Der allgemeine Pflichtbereich hat einen Umfang von 82 Kreditpunkten.“
      (Seite 5, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
  • Auszug aus der Ordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen und Geodäsie Bachelor of Science (B. Sc.) [BI] bzw. Umweltingenieurwissenschaften Bachelor of Science (B. Sc.) [UI] zur Prüfungsordnung 2021:
    • BI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Voraussetzungen:
      Das Thema der Abschlussarbeit – Ausrichtung Bauingenieurwesen wird erst ausgegeben, wenn im Studiengang folgende Module aus dem ingenieurwissenschaftlichen und fachlichen Pflichtbereich:
      - Chemie I
      - Geometrische Modellierung und Visualisierung I und II
      - Grundlagen des Planens, Entwerfens und Konstruierens I und II
      - Grundlagen der Ingenieurinformatik
      - Mathematik I-III
      - Messtechnik – Datenerfassung und Geoinformationssysteme (BIG)
      - Physik / Physikalisches Grundpraktikum (für BI)
      - Technische Mechanik I-III
      - Werkstoffe im Bauwesen (BI)
      - Nachweis Praktikum
      erfolgreich abgelegt worden sind.

      Das Thema der Abschlussarbeit – Ausrichtung Geodäsie wird erst ausgegeben, wenn im Studiengang folgende Module dem ingenieurwissenschaftlichen und fachlichen Pflichtbereich:

      - Einführung in die Geodätische Messtechnik
      - Geometrische Modellierung und Visualisierung I
      - Grundlagen des Planens, Entwerfens und Konstruierens I und II
      - Grundlagen der Ingenieurinformatik
      - Mathematik I-III
      - Messtechnik – Datenerfassung und Geoinformationssysteme (BIG)
      - Physik / Physikalisches Grundpraktikum (für BI)
      - Technische Mechanik I und II
      - Nachweis Praktikum
      erfolgreich abgelegt worden sind.„
      (Seite 4, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
    • UI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Voraussetzungen:
      Das Thema der Abschlussarbeit wird erst ausgegeben, wenn im Studiengang folgende Module aus dem ingenieurwissenschaftlichen und fachlichen Pflichtbereich
      - Chemie I und II
      - Geometrische Modellierung und Visualisierung I
      - Grundlagen des Planens, Entwerfens und Konstruierens I und II
      - Grundlagen der Ingenieurinformatik
      - Grundlagen der Umweltwissenschaften
      - Mathematik I-III
      - Messtechnik – Datenerfassung und Geoinformationssysteme (UI)
      - Physik / Physikalisches Grundpraktikum für BI
      - Technische Mechanik I und II
      - Werkstoffe im Bauwesen (UI)
      - Nachweis Praktikum
      erfolgreich abgelegt worden sind.“
      (Seite 4, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
  • Auszug aus der Ordnung des Master-Studiengangs Bauingenieurwesen (M. Sc.) [BI] bzw. Umweltingenieurwissenschaften (M. Sc.) [UI] zur Prüfungsordnung 2014:
    • BI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Thema und Voraussetzungen: Wenn bei der Zulassung Auflagen festgelegt werden ist die Erfüllung dieser Auflagen in den Forschungsfächern, die mit ihren Basismodulen in dem gewählten Schwerpunkt enthalten sind, Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung der Master-Thesis.“
      (Seite 5, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
    • UI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Thema und Voraussetzungen: Wenn bei der Zulassung Auflagen festgelegt werden ist die Erfüllung dieser Auflagen in den gewählten Schwerpunkten Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung der Master-Thesis.“
      (Seite 6, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
  • Auszug aus der Ordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen – Civil Engineering Master of Science (M. Sc.) [BI] bzw. Umweltingenieurwissenschaften Master of Science (M. Sc.) [UI] zur Prüfungsordnung 2021:
    • BI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Voraussetzungen:
      Das Thema der Abschlussarbeit wird erst ausgegeben, wenn im Studiengang mögliche Auflagen gemäß § 17a Abs. 8 APB erfolgreich abgelegt worden sind.„
      (Seite 4, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))
    • UI: „zu § 23 (2): Abschlussarbeit – Voraussetzungen:
      Das Thema der Abschlussarbeit wird erst ausgegeben, wenn im Studiengang mögliche Auflagen gemäß § 17a Abs. 8 APB erfolgreich abgelegt worden sind.“
      (Seite 4, Studienordnung (wird in neuem Tab geöffnet))

Doppelstudium

  • Grundsätzlich kann jedes Modul, das in den Studienplänen beider Studiengänge vorgesehen ist, auch in beiden Studiengängen angerechnet werden. Hierfür ist nach Abschluss des Moduls ein Antrag auf Anerkennung der Leistungen im jeweiligen Studienbüro zu stellen, d.h. wird das Modul über TUCaN im M.Sc. UI ausgewählt, ist beim Studienbüro Energy Science ein Antrag zu stellen.
  • Achtung bei der Masterthesis:
    Die Masterthesis im M.Sc. UI gibt 24 CP, im Energy Science dagegen 30 CP. Soll nur eine Thesis geschrieben werden, diese aber in beiden Studiengängen angerechnet werden, muss die Masterthesis auf jeden Fall über den M.SC. Energy Science angemeldet werden. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass das Thema auch zu einem gewählten Schwerpunkt des M.Sc. UI passt. Dies sollte vor Auslösung der Thesis definitiv mit beiden Studienbüros abgesprochen werden, um Komplikationen im Nachgang zu verhindern.

Studium für Berufstätige oder Familien

Es gibt die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. Dafür muss ein Antrag genehmigt werden, für den verschiedene Gründe angeführt werden können:

  • Erwerbstätigkeit mind. 14 Std. pro Woche
  • Erziehung eines Kindes unter 18 J.
  • Pflegetätigkeit
  • Und weitere

Durch das Teilzeitstudium ändert sich nichts an den Terminen der Module. Es zählt lediglich jedes zweite Semester als ein Fachsemester und viele Fristen verdoppeln sich.

Weitere Informationen

Für Studierende mit Kind bietet die TU Darmstadt ebenfalls Unterstützung an. Zum einen kann das o.g. Teilzeitstudium beantragt werden. Darüber hinaus werden folgende Unterstützungen angeboten:

  • Kinderbetreuung
  • finanzielle Unterstützung
  • infrastrukturelle Einrichtungen wie Eltern-Kind-Räume, Still- und Wickelmöglichkeiten
  • Info- und Vernetzungstreffen für Studierende mit Kind
  • prüfungsrechtliche Bestimmungen für Schwangere und Studierende mit Kind

Weitere Informationen

Moodle-Kurs „Studieren mit Kind“