Masterthesis – Thema, Praxispartner, Betreuung, Probleme

Das Ziel einer Masterthesis ist es, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse auf spezifische Herausforderungen aus der Praxis und Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung anzuwenden und Lösungsansätze bzw. Lösungen zu identifizieren.

Hierzu hat der Studierende eine zu der Herausforderung passende Forschungsfrage zu entwickeln und unter Anwendung geeigneter wissenschaftlicher Methoden bzw. Kombination solcher Methoden geeignete Lösungen bzw. Lösungsansätze zu entwickeln. Dieses Ergebnis ist dabei unter Berücksichtigung der gegebenen Randbedingungen kritisch zu würdigen und möglicherweise noch offene Fragen zu benennen.

Durch die Masterarbeit zeigen die Studierenden ihre Fähigkeiten:

  • selbständig wissenschaftliche Forschung und Problemanalyse zu betreiben,
  • ein Forschungsthema in einem wissenschaftlichen Umfeld zu identifizieren und zu strukturieren,
  • selbständig ein Forschungsprojekt zu planen, durchzuführen und zu präsentieren

Eine Masterarbeit kann erst begonnen werden, wenn nur noch Module im Umfang von 12 CP oder weniger zu absolvieren sind (d.h. 2 Module von je 6 CP dürfen noch nicht abgeschlossen sein).

Den Studierenden obliegt es, selbst mögliche Themen ihrer Masterthesis zu identifizieren. Unterstützung können hierbei Themenvorschläge auf den Internetseiten möglicher Betreuenden bieten. Als Betreuende stehen grundsätzlich alle Lehrenden im Studiengang zur Verfügung; auch Lehrende der VGU in Kooperation mit einem Lehrenden an der TU. Professoren der TU delegieren oftmals die alltägliche Betreuung von Abschlussarbeiten an ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Möglich sind alle Themen, die in das breite Themenfeld „Sustainable Urban Development" (siehe Lehrprogramm) passen und für die Betreuende die Betreuung zusagen, sind möglich. Insofern können Studierende auch eigene Ideen entwickeln und mit einem Betreuenden abstimmen.

Nach einer Identifizierung eines möglichen Themas sollte daher zunächst ein erstes Gespräch mit den selbst zu wählenden Betreuenden bzw. seiner/ihrer wissenschaftlichen Mitarbeitende geführt werden, in dem die grundsätzliche Geeignetheit des Themas und die Bereitschaft des angefragten Betreuenden zur Betreuung abgestimmt wird.

Nachfolgend soll ein Proposal zur Masterthesis angefertigt werden und mit dem Betreuenden besprochen Das Proposal soll Folgendes enthalten:

  • Forschungsfrage
  • Kurzdarstellung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes / Forschungsstandes
  • Forschungsdesign (benötigte Daten und Ressourcen, Methodik, Schritte, Zeitplan)
  • Überblick über die erwarteten Ergebnisse.

Nach einer abschließenden Besprechung der geplanten Forschungsfrage und der zur Lösung dieser Forschungsfrage angedachten Forschungsmethoden und deren Umsetzung erstellt der Betreuende die finale Aufgabenstellung und leitet diese dem Studienbüro des Fachbereichszu.

Von dort aus koordiniert das Studienbüro mit dem/der Studierende den offiziellen Beginn der Arbeit, der an dem Tag erfolgt, an dem es dem/der Studierende die Aufgabenstellung formell zukommen lässt und Anweisungen gibt, wann und wie die fertige Arbeit abzugeben ist.

Eine Masterthesis kann auch mit Unterstützung von Praxispartner durchgeführt werden, die z.B. Daten dem Studierenden zur Verfügung stellen. Die Festlegung der Aufgabenstellung und die Bewertung der Thesis obliegt aber allein den Betreuenden. Eine Abstimmung der thematischen Ausrichtung der Masterthesis zwischen Betreuenden, Studierendem und Praxispartner ist aber üblich.

Da das Urheberrecht für die Thesis beim Studierenden liegt, ist es der Abstimmung zwischen Studierendem und Praxispartner überlassen, ob die Ergebnisse der Thesis durch den Studierenden dem Praxispartner zur Verfügung gestellt werden. Die Betreuenden sind durch ihr Beschäftigungsverhältnis mit der TU zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und dürfen daher eventuelle von den Praxispartnern bereitgestellte Daten nur für Zwecke der Betreuung und Bewertung der Thesis verwenden.

Eine Veröffentlichung der Thesis ist von Seiten der Betreuenden grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies ist aber bei entsprechender Absprache mit dem Studierendem und dem Praxispartner möglich.

Welche spezifische Betreuung die einzelnen Betreuenden und/oder den für die laufende Betreuung verantwortlichen wissenschaftlichen Mitarbeitenden über deren übliche Praxis der Betreuung und Unterstützung während der Masterarbeit erkundigen.

Es ist üblich, nach Abschluss wichtiger Arbeitsschritte regelmäßige Beratungsgespräche anzubieten. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Studierenden, diese Angebote wahrzunehmen.. Die Betreuer*innen sind in der Regel offen dafür, mit den Studierenden die weiteren Arbeitsschritte oder die bisherigen Hauptergebnisse zu besprechen.

Es ist jedoch wichtig, dass die Studierenden sich bewusst sind dass es sich bei einer Masterarbeit hauptsächlich um eine eigenverantwortliche Arbeit (mit Betreuung) handelt, weshalb die Studierenden nicht täglich um Ratschläge von ihren Betreuern bitten sollten. Es ist wichtig, dass die Studierenden ihre eigenen Ergebnisse oder Ideen für die Weiterführung der Arbeit entwickeln, wenn sie um ein Beratungsgespräch bitten.

Studierende sollten bei der Vereinbarung eines Rücksprachetermins dabei einen gewissen zeitlichen Vorlauf einplanen, da die Betreuenden meist einen sehr vollen Terminkalender haben.

Während der Bearbeitung einer Masterthesis können unerwartete Probleme entstehen. So können z.B. benötigte Daten nicht zur Verfügung stehen bzw. sich, entgegen ursprünglicher Planungen, nicht erheben lassen.

Wenn solche Probleme entstehen sollten die Studierenden unbedingt und sofort Kontakt mit den Betreuenden aufnehmen, um mögliche Lösungen zur Weiterbearbeitung der Masterthesis zu finden.

Soweit erforderlich kann so sehr frühzeitig auch der Bedarf zur Verlängerung der Bearbeitungszeit festgestellt und ein entsprechender Antrag vom Studierenden mit der Unterstützung durch den Betreuenden beim Studiendekan gestellt werden.

Im Krankheitsfall können die Studierenden online eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und somit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit kann maximal um den Zeitraum erfolgen, der zum Zeitpunkt der Antragstellung noch bis zum normalen Abgabetermin gegeben ist. Maximal ist eine Verlängerung um 3 Monate möglich.

  • „Building Back Better – The Influence of the COVID-19 Pandemic on Sustainable Development in Informal Settlements in Sub-Saharan Africa“
  • „Resident-oriented green space development in socially disadvantaged neighborhoods through informal citizen participation processes“
  • „Assessing and mitigating the social impact of energetic modernization works in neighborhoods at risk of gentrification“
  • „How must an immigration policy be designed under the framework conditions of climate change and the associated climate refugees in order to ensure the successful integration of climate refugees at the municipal level. An analysis using the example of the city of Frankfurt am Main“
  • „Shaping the urban facade of connecting axes in central Ho Chi Minh City“