Infos rund um Abschlussarbeiten

Sie wollen das Thema Abschlussarbeit angehen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen dabei nichts zu übersehen.

Zunächst müssen Sie sich entscheiden, welcher Themenbereich Sie speziell interessiert. In der Regel erfragt man Themen für Abschlussarbeiten direkt bei den Fachgebieten, die im gewählten Schwerpunktbereich vertreten sind bzw. die am gewählten Forschungsfach mit Vertiefungsmodulen beteiligten Fachgebiete. In fast allen Fachgebieten werden Themenbereiche für Abschlussarbeiten auf deren WEB-Seiten bekannt gegeben -hier gibt es eine Übersicht .

Natürlich stehen auch die Professorinnen und Professoren mit ihren Teams für Gespräche bereit. Hierbei können sowohl die benannten Themenbereiche genauer besprochen werden als auch eigene Ideen von Ihnen für Themen diskutiert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Abschlussarbeit bei externen Partnern durchzuführen, z.B. in anderen Fachbereichen oder in Kooperation mit Behörden, Ingenieurbüros etc. Hier müssen besondere Regelungen gemäß der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt berücksichtigt werden. Ganz wichtig ist, dass immer eine Professorin bzw. ein Professor der TU Darmstadt für die Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit verantwortlich ist, es besteht jedoch keine Verpflichtung für die Professorinnen und Professoren eine externe Abschlussarbeit zu betreuen. Eine externe Abschlussarbeit bedarf zusätzlich vor Beginn eine Genehmigung von Seiten des Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Weitere Informationen zu den generellen Regelungen von externen Abschlussarbeiten findest Du hier:

https://www.tu-darmstadt.de/media/dezernat_ii/referat_iig/fuer_pruefende/merkblaetter/info_externe_abschlussarbeiten.pdf (wird in neuem Tab geöffnet)

In den Bachelorstudiengängen Bauingenieurwesen und Geodäsie sowie Umweltingenieurwissenschaften muss der Allgemeine Pflichtbereich sowie das Praktikum erbracht sein. In den Masterstudiengängen müssen, sofern vorhanden, alle Auflagen erbracht sein.

Bachelor- und Masterarbeiten müssen immer im Studienbüro des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften ausgelöst werden. Hierzu ist der sogenannte „Laufzettel“ erforderlich. Dieser wird vom betreuenden Fachgebiet ausgefüllt und zusammen mit der Aufgabenstellungen an das Studienbüro gesendet.

Das Studienbüro kontaktiert die Studierenden und informiert über eine sogenannte „digitale Fernauslösung“ über die konkrete Aufgabenstellung, die besonderen prüfungsrechtlichen Randbedingungen, die Frist zur Abgabe und das Vorgehen z.B. im Falle von Erkrankungen etc.

Die Bestätigung durch die Studierenden erfolgt über das digitale Einreichen des unterschriebenen Dokuments.

Mit der Abschlussarbeit soll grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, selbständig ein Thema in einem vorgegebenen Zeitraum wissenschaftlich zu behandeln.

Trotzdem kann und soll mit den betreuenden Personen Kontakt gehalten und z.B. Meilensteine besprochen werden.

Folgende Bearbeitungszeiten sind in den Ausführungsbestimmungen festgelegt:

  • B.Sc. Bauingenieurwesen und Geodäsie, Umweltingenieurwissenschaften (PO 2014): 17 Wochen (270 h)
  • B.Sc. Bauingenieurwesen und Geodäsie, Umweltingenieurwissenschaften (PO 2021): 17 Wochen (360 h)
  • B.Sc. Angewandte Mechanik (PO 2015): 22 Wochen (360 h)
  • M.Sc. Bauingenieurwesen, Geodäsie und Geoinformation, Sustainable Urban Development, Umweltingenieurwissenschaften, Verkehrswesen (PO 2014): 26 Wochen (720 h)
  • M.Sc. Mechanik (PO 2015): 26 Wochen (900 h)

Die Abschlussarbeit muss spätestens zur genannten Frist eingereicht werden. Die Abschlussarbeit wird semesterbegleitend absolviert. Eine Abgabe kann vor der genannten Frist erfolgen, dabei sollte eine Mindestbearbeitungszeit von 2 Monaten für Bachelorarbeiten und 4 Monaten für Masterarbeiten eingehalten werden.

Die Abschlussarbeit muss fristgerecht in elektronischer Form in TUbama (digitales Archiv der TU Darmstadt) hochgeladen werden. Dieser elektronischen Arbeit muss die „Erklärung zur Abschlussarbeit“ als letzte Seite eingefügt werden (§ 23 Abs. 7 APB).

Weitere Hinweise finden Sie auf den zentralen TU-Webseiten.

Die wesentlichen Inhalte der Abschlussarbeiten werden in Form einer Präsentation vorgestellt und verteidigt. Die Verteidigung ist hochschulöffentlich und besteht i.d.R. aus zwei Teilen, einer ca. 15-20-minütigen Präsentation sowie einem ca. 30-minütigem Gespräch.

Bitte informieren Sie das Studienbüro aktiv, sobald Sie Ihren Abschluss erreicht haben. Erst mit Ihrer Information werden Ihre Abschlussdokumente in TUCaN generiert und das Studium offiziell abgeschlossen.

Für die Abholung Ihrer Dokumente tragen Sie sich bitte zu einem festen Termin in unseren Terminplan ein:

https://terminplaner.dfn.de/nh5erxluaJXNXWGW

Akademische Abschlußfeier

nächster Termin am 09.05.2025 ab 16:00 Uhr – vorraussichtlich im HMZ (L4|02)

Die feierliche Übergabe einer Kopie Ihrer Abschlussurkunde durch die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs. Anschließend haben Sie die Gelegenheit bei Häppchen und Getränken anzustoßen und ins Gespräch zu kommen.

Sie werden automatisch eingeladen. Sollten Sie bis Ende März 2025 keine Einladung erhalten haben, dann melden Sie sich bitte im Studienbüro.

  • Studien-/Abschlussarbeiten sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; d.h. die jeweiligen Autor:innen sind im Besitz der Rechte für die Nutzung und Verwertung ihrer Arbeiten. Das Urheberrecht steht in den meisten Fällen allein dem Studierenden als dem geistigen Schöpfer und nicht dem betreuenden Professor:innen zu. Das bedeutet: Ohne die Zustimmung der Studierenden dürfen die Arbeiten nicht von anderen verwendet werden, auch nicht von der Hochschule.
  • Es gibt jedoch die Option, anderen die Nutzung der Ergebnisse zu gestatten.
  • Nach juristischer Prüfung ist diese Abtretung rechtens, da keine Abtretung der (Urheber-) Rechte erfolgt und die Inhalte nicht ungefragt verändert werden dürfen.
  • Eine Vereinbarung ist nur dann für Studierende vorteilhaft, wenn sich aus der Abschlussarbeit eine Veröffentlichung ergibt, die dem Studierenden ansonsten nicht zugänglich wäre. Voraussetzung: Vereinbarung wird NACH abschließender Beurteilung der Abschlussarbeit getroffen.
  • Eine Vereinbarung VOR abschließender Beurteilung der Abschlussarbeit ist aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses nicht erwünscht.

Eine solche Vereinbarung wird vom Fachbereich als nicht erwünscht betrachtet und sollte daher vermieden werden. Zudem haben die Studierenden das Recht, eine solche Vereinbarung abzulehnen.