Hinweise und Informationen aus dem Studienbüro

Das Studienbüro steht allen Studierenden, Lehrenden und Prüfenden für Fragen rund um die Lehre und die Prüfungsorganisation zur Verfügung. Im Folgenden haben wir zu häufig nachgefragten Themen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Bei Fragen darüber hinaus nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – am besten über unser Kontaktformular .

Vortrag über die Studienorganisation im Rahmen der O-Woche

In unseren Einführungsveranstaltungen informieren wir über organisatorische Fragen zum Studium und geben eine erste Orientierung in TUCaN.

Einführung M.Sc. BI-CE + UI (wird in neuem Tab geöffnet) SoSe 24

Einführung B.Sc. WiSe (wird in neuem Tab geöffnet) 23/24

Einführung M.Sc. WiSe (wird in neuem Tab geöffnet) 23/24

Weitere Informationen…

Um keine wichtigen Fristen zu versäumen empfehlen wir dringend, regelmäßig in ihrem TUCaN-Account nach neuen Nachrichten zu schauen. Sie können sich die TUCaN-Nachrichten auch an Ihre Email-Adresse weiterleiten lassen! Wie das geht, erfahren Sie hier

Die wichtigsten Punkte:

  • Module des Allgemeinen Pflicht- und Wahlbereichs können ohne Prüfungsplan absolviert werden.
  • Vor der Anmeldung zu Modulen/Prüfungen im Wahlpflichtbereich bzw. im Fachlichen Wahlbereich muss im Studienbüro ein vom Studierenden/von der Studierenden unterschriebener Prüfungsplan (Formular unter Downloads des Studienbüros ) mit der Wahl des Profils, bzw. des Schwerpunkts/der Schwerpunktkombination eingereicht werden.
  • Fristen: Der Prüfungsplan muss im Sommersemester bis zum 15. Mai im Studienbüro vorliegen, im Wintersemester bis zum 07. November.
  • Bitte beachten Sie die Regelungen für Eintausch von Modulen (dies ist immer mitzuteilen)

Die Listen der Prüfungstermine sowie Anmeldefristen finden Sie im Menü Fristen und Termine .

Alle Prüfungen aus dem Angebot des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (auch jene mit individuellen Prüfungsterminen) werden im gleichen Anmeldezeitraum ( in der Regel 15.11. – 15.12. im WiSe und 01.06. – 30.06. im SoSe ) durch die Studierenden in TUCaN angemeldet.

Die exakten Termine der Prüfungen mit der Kennzeichnung „individueller Prüfungstermin“ werden durch die Prüfenden zeitnah (spätestens jedoch bis zum 31.01. im WiSe bzw. 01.07. im SoSe) dem Studienbüro per E-Mail an mitgeteilt (Hinweis: Zwischen der Meldung an das Studienbüro und dem Prüfungstermin müssen mindestens 10 Tage liegen, um die Eintragung in TUCaN vornehmen zu können und gleichzeitig die Rücktrittsfrist der Studierenden zu gewährleisten). Bei mehreren Prüfungstagen muss von den Prüfern zusätzlich die Zuordnung der Prüflinge zum jeweiligen Prüfungstermin dem Studienbüro gemeldet werden.

Prüfungen, die in den Vorlesungszeitraum fallen sind Sonderprüfungstermine, die schriftlich im Studienbüro mit einer Frist von 4 Wochen durch den Studierenden in Absprache mit den Prüfenden beantragt werden und durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission genehmigt werden müssen.

Für alle Studierenden, welche eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, besteht laut § 31 Abs. 1 APB die Möglichkeit, in jeder Fachprüfung eine zweite Wiederholungsprüfung abzulegen.

Einer zweiten Wiederholungsprüfung soll gemäß § 31 Abs. 3 APB eine Studienberatung im Fachbereich vorausgehen. Bei Bedarf an einem solchen Beratungsgespräch können sich die Studierenden neben der vom Fachbereich zentral angebotenen Informationsveranstaltung (automatische Einladung erfolgt durch das Studienbüro) an ihre*n jeweilige*n Mentor*in wenden.

An der TU Darmstadt gelten Verfahrensregelungen für den Prüfungsrücktritt. Damit wird dafür gesorgt, dass für alle Studierenden die gleichen Regelungen gelten und die Entscheidung über einen krankheitsbedingten Rücktritt auf einer besseren Grundlage getroffen werden kann.

Um im Krankheitsfall form- und fristgerecht von einer Prüfung zurückzutreten, muss beim zuständigen Studienbüro spätestens nach 3 Kalendertagen vom Tag der Prüfung an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Formular zur Krankmeldung und lesen Sie die Hinweise aufmerksam.

Nach §32 Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB) (wird in neuem Tab geöffnet) kann auf Antrag einmalig pro Studiengang in einer nicht bestandenen zweiten schriftlichen Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich auf den zentralen TU-Seiten zum Prozess der mEP und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zum Studienbüro auf, um das weitere Vorgehen zu klären. Geht kein Antrag innerhalb der Antragsfrist (ein Monat nach Notenveröffentlichung in TUCaN) beim Studienbüro ein, ist die Fachprüfung endgültig nicht bestanden.

Sprechstunden im Studienbüro

In den FAQ zu TUCaN finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Organisieren Ihres Studiums zusammengestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie zu den Sprechzeiten im Studienbüro .

Briefkasten des Studienbüro

Vor dem Studienbüro (in der Eingangshalle im 1.OG neben dem Eingang zum Seitenflügel) gibt es den Briefkasten des Studienbüros, der täglich geleert wird. Hier können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten ausgfüllte Formulare/Anträge etc. einwerfen.

Achten Sie bitte immer darauf, Name und Matrikelnummer anzugeben und vergessen Sie nicht (sofern erforderlich) Ihre Unterschrift!

Zulassung/Bewerbung zum Studium

Informationen zu Bewerbung und Zulassung erhalten Sie hier auf den zentralen Seiten der TU

Studienberatung

Wenn Sie sich vor Beginn eines Studiums darüber informieren möchten, welche Studienmöglichkeiten es am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gibt, wenden Sie sich bitte direkt an die Studienberatung .

Sie als Studierende/r können sich natürlich ebenso an die Studienberatung wenden. Darüber hinaus werden Sie einem persönlichen Mentor*in zugeteilt, von dem Sie durch Ihr Studium begleitet werden. Die Mentor*innenzuordnung können Sie hier einsehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Studienbüro .

Nachteilsausgleich und Familienförderung gemäß § 24 APB (wird in neuem Tab geöffnet) ist ein Instrument, um Chancengleichheit herzustellen. Die Ombudsperson entscheidet, ob ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, die Prüfungskommission entscheidet wie lange, und die Prüfenden entscheiden über die Ausgestaltung des Nachteilausgleichs.

Den formlosen Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest reichen Sie bitte im Studienbüro ein. Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung, die bei jedem Prüfenden rechtzeitig vor der Prüfung (mind. zwei Wochen vorher) vorgelegt werden kann, um die Durchführung abzustimmen.

Praktikum

Zur Verlängerung der Einreichungsfrist des Bachelorpraktikums stellen Sie bitte einen offiziellen Antrag über das Kontaktformular des Studienbüros .

Zur Anerkennung eines Praktikums und zu allen Fragen zum Thema Praktikum wenden Sie sich bitte an das für ihren Studiengang zuständige Praktikumsamt:

Auf der FAQ-Seite der Studienberatung finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Studium, Studiengangswechsel, Bewerbung, und vieles mehr.

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