Studieren am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Zusammenstellung wichtiger Begriffe, Informationen und Kontaktpersonen, die Ihnen während des Studiums am Fachbereich nützlich sein können. Wir freuen uns auch über Anregungen für weitere Begriffe. Nehmen Sie dazu gerne über das Kontaktformular Kontakt mit dem Studienbüro auf.

Moodlekurs „Stoodle FB 13 (Studienbüro-Infos)"

Studierende des Fachbereichs 13 haben Zugang zu einem Moodlekurs „Stoodle FB 13 (Studienbüro-Infos)", der zusätzliche Informationen zum Studium bietet. Außerdem gibt es ein Forum, in dem Sie sich mit anderen Studierenden des Fachbereichs austauschen können.

Besuchen Sie gerne unseren Moodlekurs!

Studieren von A bis Z

  • A
  • Laut § 15 Abs. 1 APB (wird in neuem Tab geöffnet)ist der Rücktritt von einer Prüfung in der Regel bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Der Rücktritt ist dem zuständigen Studienbüro mitzuteilen. Die Mitteilung soll elektronisch über das Campus-Management-System erfolgen.

    Beispiel:

    • Die Prüfung findet am 22.05. statt.
    • Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist daher in der Regel bis zum 14.05. um 23:59 möglich.

    Abmeldung in TUCaN

    Sie müssen sich in TUCAN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter Abmeldung von Prüfungen.

    Stand: 24.02.2025

  • Wollen Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten, beachten Sie die folgenden Hinweise. Sie müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (oder Attest) fristgemäß im Studienbüro einreichen. Sie können dies online einreichen, um sich von einer angemeldeten Prüfung entschuldigen zu lassen. (nein, weil ein Attest auch weiter zurückreichen kann). Nutzen Sie hierzu bitte das Online-Formular für Krankmeldungen. Sollten es nicht möglich sein, das Formular abzusenden oder Sie keine Bestätigungsmail erhalten, senden Sie bitte umgehend das Attest mit den im Formular geforderten Angaben per an das Studienbüro.

    Abgabefrist: Spätestens 3 Kalendertage nach dem Prüfungstermin (§15 Abs. (2) APB (wird in neuem Tab geöffnet)).

    Beispiel

    Stand: 24.02.2025

  • Bachelor- und Masterarbeiten müssen immer im Studienbüro des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften ausgelöst werden. Hierzu ist der sogenannte „Laufzettel“ erforderlich. Dieser wird vom betreuenden Fachgebiet ausgefüllt und zusammen mit der Aufgabenstellungen an das Studienbüro gesendet. Das Studienbüro informiert die Studierenden im Rahmen einer sogenannten „digitalen Fernauslösung“ über die konkrete Aufgabenstellung, die spezifischen prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Abgabefrist sowie das Vorgehen in besonderen Fällen, etwa bei Erkrankungen.

    Die Bestätigung durch die Studierenden erfolgt über das digitale Einreichen des unterschriebenen Dokuments. Das Studienbüro prüft bei Anmeldung der Abschlussarbeit, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Studienabschluss vorhanden sind.

    Viele Fachgebiete veröffentlichen ihre Themenangebote auf ihren Webseiten. Abschlussarbeiten können erst ausgelöst werden, wenn die vorausgesetzten Module entsprechend der Ordnung Ihres Bachelorstudiengangs erfolgreich absolviert wurden.

    Eine Vereinbarung über die Abtretung von Veröffentlichungsrechten an Arbeitsergebnissen zwischen dem Fachgebiet und dem Studierenden ist aufgrund des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses erst nach der abschließenden Bewertung der Abschlussarbeit am Fachbereich zulässig.

    Stand: 24.02.2025

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  • Im Allgemeinen Wahlbereich können Sie nach § 30 Abs. 6 APB aus dem Gesamtkatalog aller Module der TU Darmstadt wählen. In den APB wird geregelt, dass, wenn die Ordnung eines Studiengangs in einem Bereich die Wahl zwischen Modulen ermöglicht, dieser Bereich als einer mit uneingeschränktem Modulwechsel definiert werden kann.

    Kurse, die im Allgemeinen Wahlbereich belegt werden und in das Curriculum eingehen sollen, müssen benotet werden. Eine Bewertung mit „bestanden“ / „nicht bestanden“ ist nicht ausreichend. Bei Kursen, die unter „zusätzliche Leistungen“ verbucht werden sollen, ist keine Benotung erforderlich.

    Stand: 24.02.2025

  • Sie müssen alle Module über TUCaN anmelden. Beachten Sie, dass die Module über den gewünschten Curricularbereich angemeldet werden. Nehmen Sie keine Anmeldungen über das Vorlesungsverzeichnis vor, da sonst die erworbenen Leistungen unter „zusätzliche Leistungen“ verbucht werden und die Noten nicht in Ihr Gesamtstudium eingebracht werden können. Sie können den Anmeldekontext von Modulen nach Anmeldung auf die Prüfung vom Studienbüro überprüfen lassen, um eine Verbuchung unter zusätzliche Leistungen zu verhindern. Eine Umbuchung nach Prüfungsantritt ist ausgeschlossen.

    Mit der Anmeldung zum Modul ist noch keine Anmeldung zur Prüfung verbunden! Eine Anmeldung zum Modul verpflichtet nicht zur Prüfung. Ein ausführliches Videotutorial zur Anmeldung für Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Hilfe und FAQ-Seite der TU Darmstadt.

    Stand: 24.02.2025

  • Die Anmeldung zu Prüfungen (Fachprüfungen und Studienleistungen) erfolgt über TUCaN. Die Anmeldung zu FB13-Modulen erfolgt i.d.R. zu feststehenden Zeiträumen.

    Diese sind für das Wintersemester der 15.11. bis 15.12 und für das Sommersemester der 01. bis 30.06.

    Beachten Sie, dass Anmeldezeiträume für Prüfungen anderer Fachbereiche zu anderen Zeiten freigeschaltet sein können.

    Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie in TUCaN im Bereich „Meine Prüfungen“ vor. Eine ausführliche Anleitung, inklusive Videotutorial zur Anmeldung von Prüfungen in TUCaN finden im TUCaN FAQ.

    Stand: 24.02.2025

  • Auflagen im Studium sind zusätzliche Anforderungen oder Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen. Diese können zusätzliche Prüfungen, Praktika oder spezielle Leistungen umfassen, die über den regulären Studienplan hinausgehen. Auflagen werden oft erteilt, um spezifische Kenntnisse oder Fähigkeiten nachzuweisen, die für den Studienerfolg erforderlich sind.

    Für die Studiengänge am FB 13 gelten allgemeine Auflagen:

    • Englisch Zertifikat bis zum Ende des 2. Semesters
    • BI-CE: Empfehlung, dass bis Ende des 3. Semesters ein Sprachkurs (C1) absolviert wird
    • Es können Anerkennungsanträge gestellt werden.

    Spezifische Auflagen, sofern vorhanden, entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid.

    Stand: 24.02.2025

  • In Zeiten zunehmender Internationalisierung stellt ein studienbegleitender Auslandsaufenthalt eine wertvolle Zusatzqualifikation dar. Außerdem lohnt es sich immer, sich auch außerhalb des eigenen Fachbereichs umzusehen, um während des Studiums möglichst vielfältiges Wissen und Erfahrungen zu sammeln. Hierfür bietet ein Auslandsstudium zahlreiche Möglichkeiten: Neben neuen Kursen und Lehrmethoden können Sie ein fremdes Land und seine Kultur kennenlernen, neue Freunde finden und Ihre Sprachkenntnisse vertiefen.

    Ob Sie sich für ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum, den Forschungsaufenthalt an einer Gastuniversität oder einen internationalen Double/Dual-Degree entscheiden – die Universität und der Fachbereich unterstützen Sie dabei, einen solchen studienbegleitenden Auslandsaufenthalt zu organisieren. Hierfür existieren im Rahmen unterschiedlicher Programme Beziehungen zu zahlreichen Universitäten weltweit.

    Weitere Informationen zum Thema „International studieren“ finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Fachbereichs sowie der beiden Referate Internationale Beziehungen Overseas bzw. Europa der TU Darmstadt.

    Stand: 24.02.2025

  • B
  • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende in Deutschland, die helfen soll, die Kosten für das Studium zu decken. Es wird teilweise als Zuschuss und teilweise als Darlehen gewährt, wobei ein Teil der Förderung später zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern sowie des Studierenden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Darmstadt.

    Stand: 24.02.2025

  • Studierende können im Fachlichen Wahlbereich nach eigenen Interessen oder entlang empfehlender Berufsbilder fachliche Module (Umfang 24 CP) auswählen. Die Berufsbilder können helfen, sich zu orientieren und passende Kompetenzen für ein nachfolgendes Masterstudium oder eine erste berufliche Tätigkeit zu erwerben. Einen Überblick über die bisher veröffentlichten Berufsbilder erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge:

    Stand: 24.02.2025

  • Wenn Sie die Lehrveranstaltungen an der TU Darmstadt aus einem studienbedingtem Grund (z.B. Auslandsaufenthalt, Praktikum) oder aus entsprechenden persönlichen Gründen für ein bestimmtes Semester nicht besuchen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung (siehe unten „Beurlaubungsgründe“).

    Wir empfehlen Ihnen, den Antrag in TUCaN frühzeitig, möglichst bis Ende Februar bzw. Ende August für das Folgesemester zu stellen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Sie rechtzeitig vor Beginn des Urlaubssemesters Ihre Studienunterlagen mit den entsprechenden Daten zur Beurlaubung erhalten.

    Fristen:

    • Beurlaubung im Sommersemester: 30.09.
    • Beurlaubung im Wintersemester: 31.03.

    Stand: 24.02.2025

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    • Das Studium ist zweisprachig aufgebaut.
    • Im ersten Jahr studieren Sie überwiegend (oder gänzlich, wenn gewünscht) englischsprachige, im zweiten Jahr ergänzend deutschsprachige Module.
    • Zum Abschluss des Studiums müssen jeweils 42 CP an deutsch,- bzw. englischsprachigen Modulen absolviert werden. Die verbleibenden 36 Leistungspunkte können in einer frei gewählten Sprache (Deutsch oder Englisch) erbracht werden.
    • Es ist darauf zu achten, dass maximal 78 CP (42 CP in Englisch oder Deutsch+36 CP frei wählbar) in einer Sprache nicht überschritten werden. Diese 78 CP müssen so verteilt werden, dass alle relevanten Bereiche, wie Wahlpflichtbereich und Forschungsfächer, mit den erforderlichen CP abgedeckt werden.
    • Bei der Modulauswahl ist sicherzustellen, dass je nach Sprache insgesamt 42 CP erworben werden. Module, die in einer Drittsprache (außer Deutsch und Englisch) gehört wurden, können individuell entweder als deutsche oder englische Module anerkannt werden.
    • Die Masterarbeit kann in englischer Sprache verfasst werden.

    Stand: 24.02.2025

  • C
  • Die Credit Points (CP – Kreditpunkte) wurden im Rahmen des Bologna-Prozesses für die Bachelor- und Master-Studiengänge in Deutschland eingeführt. Die Credit Points sollen dabei die bereits erbrachten Leistungen im Studium messen und honorieren. Dabei entspricht ein Credit Point 30 Arbeitsstunden. Der Credit Point entspricht 1 ECTS (European Credit Transfer System). Innerhalb eines Semesters sollen mindestens 30 Credit Points erreicht werden, um das Studium innerhalb der Regelzeit zu beenden.

    Stand: 24.02.2025

  • E
    • Ein Studium an einer Universität setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus – oft das Abitur, es gibt aber auch andere Wege. Doch welche Abschlüsse gibt es, welche Verfahren oder Fristen müssen beachtet werden – und wer hilft bei Fragen?

    • Auf der Seite Bewerbung und Zulassung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und Einschreibung an der TU Darmstadt.
    • Die Zentrale Studienberatung der TU Darmstadt (ZSB) berät alle Studieninteressierte und Studierende. Mehr Informationen zum Beratungsangebot der ZSB erhalten Sie hier.

    Stand: 24.02.2025

  • Unter einer Exkursion versteht man einen vorlesungsbegleitenden Ausflug, welcher ein oder mehrere Tage dauern kann. Ziel ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, praktische Erfahrungen zu sammeln, Theorie und Praxis zu verbinden und neue Perspektiven auf die Inhalte ihres Studiums zu gewinnen. Exkursionstermine werden meist auf den Seiten der Fachgebiete veröffentlicht.

    Stand: 24.02.2025

    • Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte spätestens bis 31.10. / 30.04. den Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters. Den Exmatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem TUCaN Account unter Service > Anträge.

    Exmatrikulation nach § 65 Abs. 4 HessHG:

    • Wer innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt, kann exmatrikuliert werden.
    • Weitere Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie hier.

    Stand: 24.02.2025

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  • F
  • Auf den im Ingenieurwissenschaftlichen Pflichtbereich erworbenen Kenntnissen aufbauend, werden im Bachelor ab dem vierten Fachsemester im Rahmen des fachlichen Pflichtbereichs die jeweils fachbezogenen Kompetenzen und Kenntnisse gelehrt, welche ihr für die spätere fachliche Spezialisierung benötigt. Bestandteil des fachlichen Pflichtbereichs ist auch die Bachelorthesis im sechsten Fachsemester.

    Stand: 24.02.2025

  • Im fachlichen Wahlbereich belegt ihr Module aus einem vorgegebenen Angebot des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, um euren jeweiligen Wahlpflichtbereich in Abstimmung auf die eigenen Interessen und das zukünftig angestrebte Berufsbild fachlich zu erweitern.

    Stand: 24.02.2025

  • Studierende können in diesem Wahlbereich (oder im Fachlichen Wahlbereich) nach eigenem Interesse fachliche Module im Umfang von 24 CP auswählen. Die für die Wahl des Fachstudiums bereitgestellten Berufsbilder können bei der Auswahl des Fachlichen Wahlbereichs hilfreich sein, indem sie Orientierung geben und verdeutlichen, welche beruflichen Perspektiven sich durch die Entscheidung für einen bestimmten fachlichen Wahlbereich ergeben.

    Stand: 24.02.2025

  • In diesem Wahlbereich können Studierende entsprechend ihrer individuellen Interessen einen von drei Schwerpunkten (Bau- und Umweltmesstechnik, Erdbeobachtung und Positionierung oder Landmanagement und Geoinformation) mit einem Umfang von 21 CP auswählen. Die Entscheidung für die fachlichen Module erfolgt ebenfalls im Rahmen eines gewählten Schwerpunkts. Die bereitgestellten Berufsbilder bieten hierbei Unterstützung, indem sie Orientierungshilfen geben und die beruflichen Perspektiven aufzeigen, die sich durch die Wahl eines bestimmten fachlichen Wahlbereichs eröffnen.

    Stand: 24.02.2025

  • Studierende können im Fachlichen Wahlbereich unter vier verschiedenen Schwerpunkten 2 Schwerpunkte (im Umfang von 2x12 CP) sowie einer freien Wahl im Umfang von 9 CP fachliche Module auswählen. Die bereitgestellten Berufsbilder bieten hierbei Unterstützung, indem sie Orientierungshilfen geben und die beruflichen Perspektiven aufzeigen, die sich durch die Wahl eines bestimmten fachlichen Wahlbereichs eröffnen.

    Stand: 24.02.2025

  • Studierende wählen im Wahlpflichtbereich 3 Forschungsfächer (Forschungs-Basismodule im Umfang von 36 CP) sowie ein Forschungsvertiefungsmodul (im Umgang von 12 CP).

    Zwischen folgenden Forschungsfächern kann gewählt werden:

    • Forschungsfach Bau und Erhalt von Verkehrsanlagen (12 CP)
    • Forschungsfach Baubetrieb (12 CP)
    • Forschungsfach Baukonstruktion und Bauphysik (12 CP)
    • Forschungsfach Baumechanik (12 CP)
    • Forschungsfach Geotechnik (12 CP)
    • Forschungsfach Gewässerbewirtschaftung (12 CP)
    • Forschungsfach Glas- und Fassadentechnik (12 CP)
    • Forschungsfach Immobilienwertermittlung (12 CP)
    • Forschungsfach Massivbau (12 CP)
    • Forschungsfach Numerische Methoden und Informatik im Bauwesen (12 CP)
    • Forschungsfach Planung, Entwurf und Betrieb von Verkehrsanlagen (12 CP)
    • Forschungsfach Siedlungswasserwirtschaft (12 CP)
    • Forschungsfach Stahlbau (12 CP)
    • Forschungsfach Statik (12 CP)
    • Forschungsfach Strukturmonitoring und – dynamik (12 CP)
    • Forschungsfach Umwelt-, Raum- und Infrastrukturplanung (12 CP)
    • Forschungsfach Wasserbau (12 CP)
    • Forschungsfach Werkstofftechnologie und Bauinstandsetzung (12 CP)

    Im fachlichen Wahlbereich können Sie aus einem Katalog der Module aller FB 13-Module und dem Katalog aller Forschungsfächer maximal 36 CP erwerben.

    Berufsbilder können als Orientierung dienen für die Wahl der Forschungsmodule.

    Stand: 24.02.2025

  • Studierende müssen im Wahlpflichtbereich unter drei verschiedenen Ausrichtungen (im Umfang von 51 CP) auswählen.

    Unter folgenden Schwerpunkten kann gewählt werden:

    • Schwerpunkt Bau- und Umweltmesstechnik
    • Schwerpunkt Erdbeobachtung und Positionierung
    • Schwerpunkt Landmanagement und Geoinformation

    Im fachlichen Wahlbereich können Sie aus den Katalogen der Module aller Schwerpunkte, der Wahlmodule aller Schwerpunkte und der FB 13-Module 30 CP erwerben.

    Stand: 24.02.2025

  • Studierende müssen im Wahlpflichtbereich unter vier verschiedenen Schwerpunkten zwei Schwerpunkte (im Umfang von 2x18 CP) als Grundlage für den persönlichen Studienplan auswählen. Jeder Bereich besteht aus Wahlpflichtmodulen, die einen Einblick in das entsprechende Themenfeld geben oder in denen das fachspezifische Wissen vertieft wird. Wahlmodule zur fachlichen Vertiefung oder Erweiterung des inhaltlichen Themenspektrums ergänzen den Studienplan.

    Unter folgenden Schwerpunkten kann gewählt werden:

    • Schwerpunkt Ingenieurhydrologie und Wasserbau (18 CP)
    • Schwerpunkt Wassertechnik und Schadstoffe (18 CP)
    • Schwerpunkt Raumplanung und Ressourcenmanagement (18 CP)
    • Schwerpunkt Umweltbeobachtung (18 CP)

    Im fachlichen Wahlbereich können Sie aus einem Katalog der Module aller Schwerpunkte maximal 42 CP erwerben.

    Berufsbilder können als Orientierung dienen für die Wahl der Schwerpunkte.

    Stand: 24.02.2025

    • Fachprüfungen sind in der Regel benotet und fließen somit häufig in die Abschlussnote ein, anstatt nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet zu werden.
    • Prüfungen eines Studiengangs werden im Rahmen eines Moduls abgelegt. Fachprüfungen sind nach §§ 30, 31 und 32 APB (wird in neuem Tab geöffnet)TU Darmstadt begrenzt wiederholbar.
    • Nicht bestandene Fachprüfungen können zwei Mal wiederholt werden. Studienleistungen, die mit „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet werden oder als nicht bestanden gelten, können bis zum Bestehen wiederholt werden.

    Stand: 24.02.2025

    • Die Fachschaft ist die Interessenvertretung der Bauingenieur-, Geodäsie- und Umweltingenieurstudierenden an der TU Darmstadt und somit auch Ansprechpartnerin für studentische Belange.
    • Jede:r Student:in am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften kann sich der Fachschaft anschließen.

    Stand: 24.02.2025

    • Die Durchführung der Studienberatung des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gehört zum Aufgabenbereich der AG PEK (Arbeitsgruppe Planen, Entwerfen und Konstruieren).
    • Weitere Informationen zur Fachstudienberatung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der AG PEK.
    • Nutzen Sie gerne das Kontatkformular bei allen Fragen rund um das Studium.

    Stand: 24.02.2025

  • I
  • In den ersten Bachelorsemestern werden intensiv die naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenkenntnisse im Ingenieurwissenschaftlichen Pflichtbereich vermittelt.

    • Umfang des Ingenieurwissenschaftlichen Pflichtbereichs im B.Sc. Bauingenieurwesen und Geodäsie: 91 CP
    • Umfang des Ingenieurwissenschaftlichen Pflichtbereichs im B.Sc. Umweltingenieurwissenschaften: 97 CP

    Stand: 24.02.2025

  • L
  • An der Universität habt ihr verschiedene Möglichkeiten, eurem Selbststudium nachzukommen. Hierfür stehen euch zahlreiche Räumlichkeiten für Gruppen- und Einzelarbeiten zur Verfügung. Am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gibt es auch einen Arbeitsraum, der zum lernen genutzt werden kann:

    L5|06 Bauingenieurwesen – Raum 444

    Franziska-Braun-Straße 3

    64287 Darmstadt

    Stand: 24.02.2025

  • M
  • Für die Zulassung zu den Masterstudiengängen M.Sc. Umweltingenieurwissenschaften oder M.Sc. Bauingenieurwesen – Civil Engineering müssen bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllt sein.

    Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Masterstudiengang:

    Stand: 24.02.2025

  • Zu Beginn Ihres Studiums wird Ihnen ein:e Mentor:in zur Seite gestellt. Dabei handelt es sich um eine Professorin oder um einen Professor des Fachbereichs. Im Rahmen der Bachelor-/Master-Studiengänge darf in verschiedenen Bereichen eine fachliche Wahl zwischen Ausrichtung/Forschungsfächern/Schwerpunkten getroffen werden. Ihr:e Mentor:in steht Ihnen dabei beratend zur Seite. Die Zuordnung der Studierenden zu einem Mentor/einer Mentorin erfolgt durch das Studienbüro und wird den Studierenden (über die Webseite) bekannt gegeben. Ein Wechsel des Mentors/ der Mentorin ist auf Antrag des Studierenden in begründeten Ausnahmefällen mit Rücksprache der betreffenden Professor:innen möglich. Hierzu müssen Sie den Antrag auf Mentor:innenwechel (wird in neuem Tab geöffnet) ausfüllen und beim Studienbüro einreichen.

    Stand: 24.02.2025

  • Sie müssen alle Module über TUCaN anmelden. Beachten Sie, dass die Module über den gewünschten Curricularbereich angemeldet werden. Nehmen Sie keine Anmeldungen über das Vorlesungsverzeichnis vor, da sonst die erworbenen Leistungen unter „zusätzliche Leistungen“ verbucht werden und die Noten nicht in Ihr Gesamtstudium eingebracht werden können. Sie können den Anmeldekontext von Modulen nach Anmeldung auf die Prüfung vom Studienbüro überprüfen lassen, um eine Verbuchung unter zusätzliche Leistungen zu verhindern. Eine Umbuchung nach Prüfungsantritt ist ausgeschlossen.

    Stand: 24.02.2025

    • Im Modulhandbuch finden sich alle Informationen zu den Modulen. Es dient Studierenden als Orientierung und Planungshilfe für ihr Studium.
    • Ein Modul umfasst die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) sowie die zugehörige Fachprüfung und (soweit vorhanden) Studienleistung.
    • Die Modulhandbücher der am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften angebotenen Studiengänge finde Sie auf den Downloadseiten des Fachbereichs.

    Stand: 24.02.2025

  • Nach § 32 der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) (wird in neuem Tab geöffnet)haben Studierende, Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP). Dabei handelt es sich um eine einmalige Chance, eine nicht bestandene zweite schriftliche Wiederholungsprüfung auf Antrag erneut in Form einer mEP abzulegen. Die erbrachte Leistung kann nur mit den Noten „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden.

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann dann beantragt werden, wenn:

    • noch keine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) innerhalb einer Prüfungsordnung abgelegt oder beantragt wurde
    • der Antrag innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses in TUCaN dem zuständigen Studienbüro vorliegt. Beispiel: Das Prüfungsergebnis wurde am 15.05 bekannt gegeben. Somit kann der Antrag für die mEP bis zum 15.06 (23:59) im zuständigen Studienbüro gestellt werden (Fristbeginn ist das Veröffentlichungsdatum der zweiten nicht bestandenen Wiederholungsprüfung).

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann nicht beantragt werden, wenn:

    • die Bewertung „nicht ausreichend“ durch unentschuldigtes Fehlen, Abgabe eines leeren Blattes oder durch einen Täuschungsversuch erfolgt ist Wenn die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses nicht eingehalten wird
    • es sich um Studierende der auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge handelt
    • die Fachprüfung im Rahmen eines Auflagenmoduls abgelegt werden muss
    • bereits in einem anderen Studiengang eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde, die in dem Pflichtbereich des Studiengangs anerkannt werden kann, in welchem der Antrag gestellt wurde.

    Stand: 24.02.2025

  • N
  • Die TU Darmstadt bietet Nachteilsausgleiche für Studierende an, die aufgrund einer Behinderung im Studienalltag (Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Projekte und sonstige Studienleistungen) Nachteile erfahren. Der konkrete Nachteilsausgleich ist immer vom Einzelfall abhängig. Entscheidend ist die Empfehlung der behandelnden Ärztin/des behan-delnden Arztes. Nachteilsausgleiche können z.B. sein: Schreibzeitverlängerung bei Prüfungen, Schreiben der Prüfung im Einzelraum. Die Ombudsperson entscheidet, ob und die Prüfungskommission wie lange ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Die Prüfenden entscheiden über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs. Ihren Antrag mit ärztlichem Attest reichen Sie bitte frühzeitig bei der Ombudsperson des FB 13 im Studienbüro ein. In einem persönlichen Gespräch werden Ausgleichmöglichkeiten erörtert und als Empfehlung für die Prüfenden vorgeschlagen.

    Stand: 24.02.2025

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  • O
    • Das Orientierungsprogramm navigatING. bietet Studieninteressierten der Ingenieurwissenschaften eine Möglichkeit, in vier verschiedene ingenieurwissenschaftliche Studiengänge an der TU Darmstadt reinzuschnuppern.

    Stand: 24.02.2025

    • Die Orientierungswoche (kurz OWO) ist keine Pflichtveranstaltung, jedoch lernt man in dieser Woche viel Wissenswertes über die Uni, das Studium und nicht zuletzt neue Mitstudierenden kennen. Es ist der perfekte Start in das Studierendenleben.
    • Die Fachschaft, die studentische Interessenvertretung der Studierenden am Fachbereich 13 veranstaltet die OWO.

    Stand: 24.02.2025

  • P
    • Der Persönliche Studien- und Prüfungsplan muss in TUCaN erstellt werden.
    • Eine einmalige Änderung ohne Begründung auf Antrag durch das Studienbüro ist möglich. Eine weitere Änderung muss mit Begründung beantragt werden). Der Persönliche Studien- und Prüfungsplan kann maximal zwei Mal geändert werden.
    • Nutzen Sie bitte folgende Formulare, wenn Sie ihren Schwerpunkt, bzw. Ihre Forschungsfächer wechseln möchten:

    Die Frist zur Einreichung des Persönlichen Studien- und Prüfungsplans lautet:

    • 15.05. – für das SoSe.
    • 15.11. – für das WiSe.
    • Die Modulanmeldung muss in TUCaN im richtigen Studiengang-Bereich erfolgen (Allgemeiner Pflichtbereich, Fachlicher Pflichtbereich)
    • Die Wahl von Forschungsfach-Modulen für den Fachlichen Wahlbereich ist möglich (alle FB 13 Module können für den Fachlichen Wahlbereich gewählt werden
    • Bitte nichts unter „zusätzliche Leistungen“ anmelden!

    Stand: 24.02.2025

  • Das Praktikum soll einen Einblick in das angestrebte Berufsfeld ermöglichen, potenzielle Berufsbilder näherbringen und zur beruflichen Orientierung beitragen. Die Studierenden (der Bachelorstudiengänge) haben ein Praktikum über einen Zeitraum von 12 Wochen und von mindestens 60 Arbeitstagen à 8 Stunden abzuleisten. Das Praktikum soll vor dem Studium oder in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 54 Abs. 4 S. 2 HHG (wird in neuem Tab geöffnet)innerhalb der ersten beiden Semester, nach Möglichkeit in größeren Zeitabschnitten zusammengefasst, erbracht werden. Falls ein Teilzeitstudium beantragt oder bereits genehmigt wurde, besteht die Möglichkeit, das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren. Wir empfehlen Ihnen, die Rahmenbedingungen zur Anerkennung des Praktikums vor Beginn mit dem Praktikumsamt des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften abzuklären. Sollten Sie absehen können, dass Sie die Frist nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Studienbüro. Weitere Informationen erhalten Sie in der Praktikumsordnung.

    Praktikumsordnung B.Sc. Bauingenieurwesen und Geodäsie (wird in neuem Tab geöffnet)

    Praktikumsordnung B.Sc. Umweltingenieurwissenschaften (wird in neuem Tab geöffnet)

    Stand: 24.02.2025

  • R
  • Die Rückmeldung ist notwendig, um weiterhin an der Universität eingeschrieben zu sein und Prüfungsleistungen erbringen zu können. Die Rückmeldung erfolgt nur durch die Überweisung des Semesterbeitrags unter Angabe der Matrikelnummer (weitere Schritte sind nicht erforderlich). Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie automatisch Ihren Studierendenausweis per Post.

    Stand: 24.02.2025

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  • S
    • Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studierende, Schülerinnen und Praktikantinnen. Es verbietet Tätigkeiten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Die Universität muss sicherstellen, dass den Studierenden dadurch keine Nachteile entstehen, z.B. durch alternative Prüfungsformen wie Hausarbeiten oder zeitnahe Nachholtermine. Ein Verzicht auf den Mutterschutz im Studium ist möglich. Hierfür muss eine schriftliche Erklärung an der Universität eingereicht werden.
    • Im Vorlesungsverzeichnis sind Lehrveranstaltungen, die ein Gefährdungspotential für schwangere und stillende Studierende besitzen, mit einem roten Dreieck vor der Lehrveranstaltungsbezeichnung gekennzeichnet. In der Lehrveranstaltungsbeschreibung wird das jeweilige Gefährdungspotential genauer beschrieben.
    • Schwangere und stillende Studierende sollten sich in ihrem Studienbüro melden, um mögliche individuelle Lösungen zu besprechen.

    Stand: 24.02.2025

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  • Stand: 24.02.2025

  • Ein Seminar ist eine Lehrveranstaltung, die darauf abzielt, Wissen in kleinen Gruppen auf interaktive Weise zu vermitteln oder zu vertiefen.

    Stand: 24.02.2025

  • Englisch- und Deutsch-Sprachkurse sind nur dann anrechenbar, wenn für die Anmeldung bereits ein C1-Niveau erforderlich ist. Das sind alle Kurse auf der UNIcert III und der UNIcert IV-Stufe (siehe Vorlesungsverzeichnis und Modulkatalog). Bei Deutsch gibt es auf einer höheren Stufe als UNIcert III das Wissenschaftliche Schreiben (41-11-2091-ku, gelistet unter „kein UNIcert). Es wird jedoch empfohlen, dass Studierende auch mit einer bereits abgeschlossenen C1-Prüfung weiterhin C1 (UNIcert III) -Kurse besuchen, um ihre Sprachkenntnisse weiter zu verbessern – insbesondere durch fachsprachliche Kurse. In den meisten C1-Prüfungen werden fachsprachliche Inhalte nämlich nicht gezielt geprüft. Sprachkurse oder Module, die in einer Drittsprache belegt werden, können im bilingualen M.Sc. BI-CE entweder den englischen oder deutschen Modulen zugeordnet werden. Die Sprachkurse „Englisch for Civil Engineers I und II“ können als zusätzliche Leistung zur Auffrischung besucht werden. Die Anmeldung erfolgt über das Studienbüro.

    Stand: 24.02.2025

  • Das Studienbüro steht allen Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Fragen rund um die Lehre und die Prüfungsorganisation zur Verfügung.

    Kontakt zum Studienbüro:

    • Wenn an Mitarbeitende oder an international@… geschrieben wird, dann immer die Matrikel-Nummer nennen!
    • Bei Anliegen zu Modulen (Anmeldung, Fragen…) Modulnummer nennen!
    • Systemnachrichten auf TUCaN regelmäßig checken!

    Stand: 24.02.2025

    • Studienleistungen werden semesterbegleitend erbracht. Im Gegensatz zu Fachprüfungen werden sie am Fachbereich 13 in der Regel nicht benotet und können beliebig oft wiederholt werden.
    • Je nach Lehrveranstaltung werden Studienleistungen als Prüfungsgespräche, Referate, Teilklausuren, schriftliche Ausarbeitungen (Hausübungen) oder protokollierte praktische Leistungen erbracht. Gegenebenfalls reicht es auch aus, nur die Veranstaltung/ das Seminar zu besuchen (Anwesenheit).
    • Die im jeweiligen Modul zu erbringende Studienleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

    Stand: 24.02.2025

    • Studienordnungen sind Regelwerke, die den Ablauf und die Struktur eines Studiengangs an Hochschulen festlegen. Sie enthalten wichtige Informationen wie Studieninhalte, Module, Prüfungsanforderungen, Leistungsnachweise und Regelstudienzeiten. Studienordnungen dienen dazu, den Studierenden einen klaren Rahmen und Leitfaden für ihr Studium zu bieten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erfüllt werden.
    • Die Studienordnungen aller Studiengänge am Fachbereich finden Sie dieser Webseite.

    Stand: 24.02.2025

    • Ein Studium mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit zu absolvieren, erfordert von den Betroffenen ein hohes Maß an Organisation, Zeit, Geld, Selbstbewusstsein und Belastbarkeit.
    • Viele wichtige Fragen müssen frühzeitig geklärt werden, um den erfolgreichen Verlauf des Studiums sicherzustellen. Die TU möchte die Studierenden in allen Belangen aktiv unterstützen.

    Stand: 24.02.2025

    Mehr erfahren

  • Die Technische Universität Darmstadt hält zahlreiche Angebote für Studierende mit Kindern bereit. Auf den Seiten der Servicestelle Familie erhalten Sie alle Informationen zum Thema Studieren mit Kind.

    Stand: 24.02.2025

  • T
  • TUCaN ist das zentrale Organisationssystem für Studium und Lehre an der TU Darmstadt. TUCaN ist über die Homepage unter www.tucan.tu-darmstadt.de zu finden. Um TUCaN nutzen zu können, wird die TU-ID benötigt.

    Mit Hilfe von TUCaN erfolgt:

    • die Anmeldung zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen,

    • der Zugriff auf die Materialien der Veranstaltungen,

    • das Abfragen von Noten und des Leistungsspiegels durch die Studierenden,

    • das Erstellen des aktuellen Stundenplans,

    • die Mitteilung über wichtige Informationen sowohl aus dem Studienbüro, den belegten Veranstaltungen (Ausfall einer Vorlesung etc.) als auch allgemeine Informationen der TU Darmstadt.

    TUCaN-Hilfe:

    Sie haben Fragen zur Onlineanmeldung zu Lehrveranstaltungen oder zur Prüfungsanmeldung? In den FAQ finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die Nutzung von TUCaN und die Organisation Ihres Studiums.

    Stand: 24.02.2025

  • U
  • Übungen finden meist vorlesungsbegleitend statt. In ihnen wird in der Regel der Vorlesungsstoff in Übungsaufgaben angewendet. Die Übungen finden in einer Gruppengröße von 20 bis 30 Studierende statt, wobei ein Tutor Fragen zu aktuellen Übungsaufgaben beantwortet.

    Stand: 24.02.2025

    • Ein Modul ist ein umfassender Lernbereich innerhalb eines Studiengangs, der mehrere Veranstaltungen umfasst. Es bündelt zusammengehörige Lehrinhalte und dient dem Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen. Ein Modul hat in der Regel einen festen Umfang an CPs und beinhaltet oft Vorlesungen, Seminare und/oder Praktika. Eine Veranstaltung ist eine einzelne Lehrveranstaltung innerhalb eines Moduls. Sie kann in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen oder Praktika stattfinden. Veranstaltungen sind die einzelnen Einheiten, in denen die Inhalte eines Moduls vermittelt werden.
    • Zusammengefasst: Ein Modul besteht aus mehreren Veranstaltungen, die gemeinsam darauf abzielen, die im Modul definierten Lernziele zu erreichen.

    Stand: 24.02.2025

  • V
  • Zur Verlängerung der Einreichungsfrist des Bachelorpraktikums stellen Sie bitte einen offiziellen Antrag über das Kontaktformular des Studienbüros. Wählen Sie im Kontaktformular den Studiengang B.Sc. BI oder UI aus, um den „Antrag auf Verlängerung“ mit Begründung hinzuzufügen. Per E-Mail erhalten Sie dann die genehmigte Verlängerung. Falls Sie keine Bestätigungsmail erhalten, bitte den Vorgang wiederholen oder das kontaktieren.

    Stand: 24.02.2025

  • Eine Weiterleitung der studentischen auf die private E-Mailadresse ist nicht mehr zulässig. Mehr Informationen hier: https://www.hrz.tu-darmstadt.de/hrz_aktuelles/news_details_171008.de.jsp.

    Stand: 24.02.2025

  • In einer Vorlesung trägt der Dozent oder die Dozentin ein bestimmtes Thema vor, während die Studierenden zuhören oder sich Notizen machen. Vorlesungen finden oft in großen Hörsälen mit einer großen Anzahl von Studierenden statt, wobei die aktive Teilnahme der Studierenden selten der Fall ist.

    Stand: 24.02.2025

  • W
  • Parallel zum fachlichen Pflichtbereich erfolgt im vierten bis sechsten Fachsemester im Wahlpflichtbereich Ihre fachliche Spezialisierung durch die Wahl eines von vier Schwerpunkten im Bauingenieurwesen, bzw. einer Schwerpunktkombination bei den Umweltingenieurwissenschaften. Damit sind alle relevanten Bereiche als Basis für Ihr weiteres Masterstudium abgedeckt. Ein Wechsel des Schwerpunktes ist grundsätzlich möglich, sofern alle bislang erbrachten Leistungen in den neuen Schwerpunkt eingebracht werden können.

    Stand: 24.02.2025

  • Wechsel B.Sc. UI zu M.Sc. BI:

    Das Modul Datenerfassung und Geoinformationssysteme (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)) kann für Vermessungskunde I/II ((Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) anerkannt werden, da es in der Theorie (Vorlesung) Überschneidungen gibt und auch eine Übung mit dem Tachymeter durchgeführt wird.

    Eine Anerkennung von Vermessungskunde I/II (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) bzw. Datenerfassung und GIS (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI) ist möglich.

    Wechsel B.Sc. BI zu M.Sc. UI:

    Das Modul Vermessungskunde I/II (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) kann nicht komplett als Modul Datenerfassung und Geoinformationssysteme (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)) anerkannt werden, da es keinerlei Inhalte zu Geoinformationssystemen gibt, die einen Großteil der Übungen ausmachen. Die Fachprüfung (Klausur) kann als Teilleistung in diesem Modul anerkannt werden.

    Eine Anerkennung von Vermessungskunde I/II (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) bzw. Datenerfassung und GIS (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI) ist möglich.

    Stand: 24.02.2025

  • Z
  • Bei allen Anliegen rund um das Studium an der TU Darmstadt (Ausnahme: internationale Bewerbungen) ist die ZSB (Zentrale Studienberatung und -orientierung) die erste Anlauf- und Beratungsstelle. Neben Information und Orientierung bietet sie Unterstützung bei der eigenständigen Entwicklung von individuellen Lösungsansätzen.

    Stand: 24.02.2025

  • Unter zusätzlichen Leistungen versteht man Veranstaltungen, die nicht in Ihrer Prüfungsordnung enthalten sind . Die in diesem Bereich erbrachten Leistungen werden daher nicht in Ihr Curriculum eingerechnet. Achten Sie daher bei der Veranstaltungsanmeldung immer darauf, dass Sie sich in TUCaN im korrekten Anmeldungskontext für Module anmelden.

    Eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung für zusätzliche Leistungen in TUCaN finden Sie auf den FAQ-Seiten zu TUCaN.

    Stand: 24.02.2025