Studieren am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Zusammenstellung wichtiger Begriffe, Informationen und Kontaktpersonen, die Ihnen während des Studiums am Fachbereich nützlich sein können.

Studieren von A bis Z

  • A
  • Laut § 15 Abs. 1 APB (wird in neuem Tab geöffnet)ist der Rücktritt von einer Prüfung in der Regel bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Der Rücktritt ist dem zuständigen Studienbüro mitzuteilen. Die Mitteilung soll elektronisch über das Campus-Management-System erfolgen.

    Beispiel:

    Die Prüfung findet am 22.05. statt.

    Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist daher in der Regel bis zum 14.05. um 23:59 möglich.

    Abmeldung in TUCaN

    Sie müssen sich in TUCAN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter Abmeldung von Prüfungen.

  • Bachelor- und Masterarbeiten müssen immer im Studienbüro des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften ausgelöst werden. Hierzu ist der sogenannte „Laufzettel“ erforderlich. Dieser wird vom betreuenden Fachgebiet ausgefüllt und zusammen mit der Aufgabenstellungen an das Studienbüro gesendet.

    Das Studienbüro kontaktiert die Studierenden und informiert über eine sogenannte „digitale Fernauslösung“ über die konkrete Aufgabenstellung, die besonderen prüfungsrechtlichen Randbedingungen, die Frist zur Abgabe und das Vorgehen z.B. im Falle von Erkrankungen etc.

    Die Bestätigung durch die Studierenden erfolgt über das digitale Einreichen des unterschriebenen Dokuments.

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  • Der allgemeine Wahlbereich ist im Sinne eines vielseitig gebildeten Studierenden dem Studium Generale vorbehalten. Sie haben daher die Wahl aus dem in TUCaN modellierten Angebot der Fachbereiche (außer des FB 13) für alle Studierenden der TU Darmstadt sowie aus den Studienprogrammen der interdisziplinären Studienschwerpunkte (iSP). Mit Blick auf ein interdisziplinär orientiertes Studium wird empfohlen, in diesem Bereich Module aus dem Lehrangebot der Geistes- bzw. Gesellschaftswissenschaften, Fremdsprachkurse oder andere fachübergreifende Lehrveranstaltungen zu wählen. Sowohl der Fachliche als auch der Allgemeine Wahlbereich können in Bezug auf das Fachsemester von Ihnen je nach eurer persönlichen Studienplanung in den Studienverlauf integriert werden.

    Den gesamten Lehrveranstaltungskatalog der TU Darmstadt finden Sie auf TUCaN.

    • Eine Anmeldung zu Prüfungen und Veranstaltungen erfolgt über TUCaN.
    • Anmeldungsschritte: 1. Modulanmeldung, 2. Veranstaltungensanmeldung
    • Mit der Anmeldung zum Modul ist noch keine Anmeldung zur Prüfung verbunden! Eine Anmeldung zum Modul verpflichtet nicht zur Prüfung.
    • Ein ausführliches Videotutorial zur Anmeldung für Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Hilfe und FAQ-Seite der TU Darmstadt.
    • Die Anmeldung zu Prüfungen (Fachprüfungen UND Studienleistungen) erfolgt über TUCaN.
    • Für die Anmeldung zur Prüfung muss in TUCaN immer das Semester eingestellt werden, in dem das zugehörige Modul angemeldet wurde. Probleme bei der Anmeldung liegen oft daran, dass das falsche Startsemester in TUCaN eingestellt ist.
    • Die Anmeldung erfolgt i.d.R. immer zu feststehenden Zeiträumen. Diese sind für das Wintersemester der 15.11. bis 15.12 und für das Sommersemester der 01. bis 30.06. Abmeldungen von Fachprüfungen müssen spätestens 8 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen durch den Studierenden erfolgen.
    • Wenn SIe an der Prüfung nicht teilnehmen, ohne euch rechtzeitig vorher abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit nicht bestanden gewertet.
    • Ein ausführliches Videotutorial zur Prüfungsanmeldung auf TUCaN finden Sie auf der FAQ- und Tutorialseite der TU Darmstadt.

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  • Auflagen im Studium sind zusätzliche Anforderungen oder Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen. Diese können zusätzliche Prüfungen, Praktika oder spezielle Leistungen umfassen, die über den regulären Studienplan hinausgehen. Auflagen werden oft erteilt, um spezifische Kenntnisse oder Fähigkeiten nachzuweisen, die für den Studienerfolg erforderlich sind.

    Für die Studiengänge am FB13 gelten allgemeine Auflagen:

    • Englisch Zertifikat bis zum Ende des 2. Semesters
    • BI-CE: Empfehlung, dass bis Ende des 3. Semesters ein Sprachkurs (C1) absolviert wird
    • Es können Anerkennungsanträge gestellt werden.

    Spezifische Auflagen, sofern vorhanden, entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid.

  • In Zeiten zunehmender Internationalisierung stellt ein studienbegleitender Auslandsaufenthalt eine wertvolle Zusatzqualifikation dar. Außerdem lohnt es sich immer, sich auch außerhalb des eigenen Fachbereichs umzusehen, um während des Studiums möglichst vielfältiges Wissen und Erfahrungen zu sammeln. Hierfür bietet ein Auslandsstudium zahlreiche Möglichkeiten: Neben neuen Kursen und Lehrmethoden können Sie ein fremdes Land und seine Kultur kennenlernen, neue Freunde finden und Ihre Sprachkenntnisse vertiefen.

    Ob Sie sich für ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum, den Forschungsaufenthalt an einer Gastuni-versität oder einen internationalen Double/Dual-Degree entscheiden – die Universität und der Fachbereich unterstützen Sie dabei, einen solchen studienbegleitenden Auslandsaufenthalt zu organisieren. Hierfür existieren im Rahmen unterschiedlicher Programme Beziehungen zu zahlreichen Universitäten weltweit.

    Weitere Informationen zum Thema „International studieren“ finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Fachbereichs sowie der beiden Referate Internationale Beziehungen Overseas bzw. Europa der TU Darmstadt.

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  • B
  • Wenn Sie die Lehrveranstaltungen an der TU Darmstadt aus einem studienbedingtem Grund (z.B. Auslandsaufenthalt, Praktikum) oder aus entsprechenden persönlichen Gründen für ein bestimmtes Semester nicht besuchen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung (siehe unten „Beurlaubungsgründe“).

    Wir empfehlen Ihnen, den Antrag frühzeitig, möglichst bis Ende Februar bzw. Ende August für das Folgesemester zu stellen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Sie rechtzeitig vor Beginn des Urlaubssemesters Ihre Studienunterlagen mit den entsprechenden Daten zur Beurlaubung erhalten.

    Fristen:

    Beurlaubung im Sommersemester: 30.09.

    Beurlaubung im Wintersemester: 31.03.

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  • C
    • Die Credit Points (CP – Kreditpunkte) wurden im Rahmen des Bologna-Prozesses für die Bachelor- und Master-Studiengänge in Deutschland eingeführt. Die Credit Points sollen dabei die bereits erbrachten Leistungen im Studium messen und honorieren. Dabei entspricht ein Credit Point 30 Arbeitsstunden. Der Credit Point entspricht 1 ECTS (European Credit Transfer System).
    • Innerhalb eines Semesters sollen mindestens 30 Credit Points erreicht werden, um das Studium innerhalb der Regelzeit zu beenden.
  • E
    • Ein Studium an einer Universität setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus – oft das Abitur, es gibt aber auch andere Wege. Doch welche Abschlüsse gibt es, welche Verfahren oder Fristen müssen beachtet werden – und wer hilft bei Fragen?

    • Auf der Seite Bewerbung und Zulassung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Bewerbung und Einschreibung an der TU Darmstadt.
    • Die Zentrale Studienberatung der TU Darmstadt (ZSB) berät alle Studieninteressierte und Studierende. Mehr Informationen zum Beratungsangebot der ZSB erhalten Sie hier.
    • Unter einer Exkursion versteht man einen vorlesungsbegleitenden Ausflug, welcher ein oder mehrere Tage dauern kann.
    • Ziel ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, praktische Erfahrungen zu sammeln, Theorie und Praxis zu verbinden und neue Perspektiven auf die Inhalte ihres Studiums zu gewinnen.
    • Exkursionstermine werden meist auf den Seiten der Fachgebiete veröffentlicht.
    • Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, unterbrechen müssen oder an eine andere Universität wechseln möchten, dann stellen Sie bitte spätestens bis 31.10. / 30.04. den Antrag auf Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters. Den Exmatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem TUCaN Account unter Service > Anträge.

    Exmatrikulation nach § 65 Abs. 4 HessHG:

    • Wer innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt, kann exmatrikuliert werden.
    • Weitere Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie hier.
  • F
  • Auf den im allgemeinen Pflichtbereich erworbenen Kenntnissen aufbauend, werden ab dem vierten Fachsemester im Rahmen des fachlichen Pflichtbereichs die jeweils fachbezogenen Kompetenzen und Kenntnisse gelehrt, welche ihr für die spätere fachliche Spezialisierung benötigt. Bestandteil des fachlichen Pflichtbereichs ist auch die Bachelorthesis im sechsten Fachsemester.

  • Im fachlichen Wahlbereich belegt ihr Module aus einem vorgegebenen Angebot des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, um euren jeweiligen Wahlpflichtbereich in Abstimmung auf die eigenen Interessen und das zukünftig angestrebte Berufsbild fachlich zu erweitern.

    • Nicht bestandene Fachprüfungen können zwei Mal wiederholt werden. Studienleistungen, die mit „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet werden oder als nicht bestanden gelten, können bis zum Bestehen wiederholt werden.
    • Die Fachschaft ist die Interessenvertretung der Bauingenieur-, Geodäsie- und Umweltingenieurstudierenden an der TU Darmstadt und somit auch Ansprechpartner für studentische Belange.
    • Die Durchführung der Studienberatung des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gehört zum Aufgabenbereich der AG PEK.
    • Aufgrund des unmittelbaren und persönlichen Kontakts der Mitarbeiter*innen der AG PEK zu den Studierenden von Beginn an, kann die Studienberatung schon früh zu einem erfolgreichen Studium beitragen. Die AG PEK versteht sich dabei als erster Ansprechpartner für die Studierenden am Fachbereich 13 bei Fragen rund ums Studium.
    • Weitere Informationen zur Fachstudienberatung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der AG PEK.
    • Nutzen Sie gerne das Kontatkformular bei allen Fragen rund um das Studium.
  • I
  • In den ersten Semestern werden intensiv die naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenkenntnisse im Ingenieurwissenschaftlichen Pflichtbereich (Module im Umfang von 91 CP) vermittelt .

  • K
  • Anforderungen an Atteste am FB13

    Ärztliche Bescheinigung im Original

    • Prüfungsunfähigkeit
    • Beginn und Ende der Erkrankung
    • Stempel der Praxis
    • Unterschrift Ärztin/Arzt

    Rückwirkend ausgestelltes Attest

    • Rückdatierung bei Arztbesuch am Montag aufgrund einer Notfalluntersuchung am Wochenende wird akzepektiert
    • In allen anderen Fällen: Rückdatierung sonst nur nach gewissenhafter Prüfung des Arztes erlaubt, es wird max. 1 Tag akzeptiert.

    Abgabefrist

    • Spätestens 3 Kalendertage nach dem Prüfungstermin
    • Tag der Prüfung ist am Montag: Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit muss dem Studienbüro vorliegen am darauffolgenden Donnerstag.
    • Tag der Prüfung ist am Dienstag: Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit muss dem Studienbüro vorliegen am darauffolgenden Freitag.
    • Tag der Prüfung ist am Mittwoch: Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit muss dem Studienbüro vorliegen am darauffolgenden Montag.
    • Tag der Prüfung ist am Donnerstag: Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit muss dem Studienbüro vorliegen am darauffolgenden Montag.
    • Tag der Prüfung ist am Freitag: Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit muss dem Studienbüro vorliegen am darauffolgenden Montag.
    • Tag der Prüfung ist am Samstag: Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit muss dem Studienbüro vorliegen am darauffolgenden Dienstag.

    Fällt der Abgabetag auf einen Samstag oder Sonntag verschiebt sich der Abgabetag auf den darauffolgenden Montag.

    Fällt der Abgabetag auf einen Feiertag, verschiebt sich der Abgabetag auf den Folgetag.

    Studierende haben die Bringschuld, dass die oben genannten Dokumente fristgemäß im Studienbüro eingehen. Sie können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online einreichen, um sich krankheitsbedingt von einer angemeldeten Prüfung entschuldigen zu lassen. Nutzen Sie hierzu bitte das Online-Formular zur Krankmeldung.

    Abgabeort

    • Im Heimatstudienbüro, unabhängig ob es sich um eine Prüfung des Heimatfachbereichs oder eines anderen Fachbereichs handelt.
  • L
  • An der Universität habt ihr verschiedene Möglichkeiten, eurem Selbststudium nachzukommen. Hierfür stehen euch zahlreiche Räumlichkeiten für Gruppen- und Einzelarbeiten zur Verfügung.

    Am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gibt es auch einen Arbeitsraum, der zum lernen genutzt werden kann:

    L5|06 Bauingenieurwesen – Raum 444

    Lernzentrum BaUm

    Franziska-Braun-Straße 3

    64287 Darmstadt

  • M
    • Zu Beginn Ihres Studiums wird Ihnen ein*e Mentor*in zur Seite gestellt.
    • Dabei handelt es sich um ein*e Professor*in des Fachbereichs.
    • Im Rahmen der Bachelor-/Master- Studiengänge darf in verschiedenen Bereichen eine fachliche Wahl zwischen Ausrichtung/Forschungsfächern/Schwerpunkten getroffen werden.
    • Ihr*e Mentor*in steht Ihnen dabei beratend zur Seite. Die Zuordnung der Studierenden zu einem Mentor/einer Mentorin erfolgt durch das Studienbüro und wird den Studierenden (über die Webseite) bekannt gegeben.
    • Ein Wechsel des Mentors/der Mentorin ist auf Antrag des Studierenden in begründeten Ausnahmefällen mit Rücksprache der betreffenden Professor*innen möglich. Hierzu müssen Sie den Antrag auf Mentor*innenwechel ausfüllen.
    • Im Modulhandbuch finden sich alle Informationen zu den Modulen. Es dient Studierenden als Orientierung und Planungshilfe für ihr Studium.
    • Ein Modul umfasst die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) sowie die zugehörige Fachprüfung und (soweit vorhanden) Studienleistung.
    • Die Modulhandbücher der am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften angebotenen Studiengänge finde Sie auf den Downloadseiten des Fachbereichs.
  • Nach § 32 der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) haben Studierende, die nach diesen APB studieren, Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP). Dabei handelt es sich um eine einmalige Chance, eine nicht bestandene zweite schriftliche Wiederholungsprüfung auf Antrag erneut in Form einer mEP abzulegen.

    Die erbrachte Leistung kann nur mit den Noten „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden.

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann dann beantragt werden,

    • wenn noch keine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) innerhalb einer Prüfungsordnung abgelegt oder beantragt wurde
    • wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses in TUCaN dem zuständigen Studienbüro vorliegt. Beispiel: Das Prüfungsergebnis wurde am 15.05 bekannt gegeben. Somit kann der Antrag für die mEP bis zum 15.06 (23:59) im zuständigen Studienbüro gestellt werden (Fristbeginn ist das Veröffentlichungsdatum der zweiten nicht bestandenen Wiederholungsprüfung).

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann nicht beantragt werden, wenn:

    • wenn die Bewertung „nicht ausreichend“ durch unentschuldigtes Fehlen, Abgabe eines leeren Blattes oder durch einen Täuschungsversuch erfolgt ist Wenn die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses nicht eingehalten wird
    • wenn es sich um Studierende der auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge handelt
    • wenn die Fachprüfung im Rahmen eines Auflagenmoduls abgelegt werden muss
    • wenn bereits in einem anderen Studiengang eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde, die in dem Pflichtbereich des Studiengangs anerkannt werden kann, in welchem der Antrag gestellt wurde
  • N
    • Nachteilsausgleich und Familienförderung gemäß § 24 Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB) ist ein Instrument, um Chancengleichheit herzustellen. Die Ombudsperson entscheidet, ob und die Prüfungskommission wie lange ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Die Prüfenden entscheiden über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs.
    • Ihren Antrag mit ärztlichem Attest reichen Sie bitte im Studienbüro ein. Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung, die bei jedem Prüfenden rechtzeitig vor der Prüfung (mind. zwei Wochen vorher) vorgelegt werden kann, um die Durchführung abzustimmen.
  • O
    • Das Orientierungsprogramm navigatING. bietet Studieninteressierten der Ingenieurwissenschaften eine Möglichkeit, in vier verschiedene ingenieurwissenschaftliche Studiengänge an der TU Darmstadt reinzuschnuppern.
    • Die Orientierungswoche (kurz OWO) ist keine Pflichtveranstaltung, jedoch lernt man in dieser Woche viel Wissenswertes über die Uni, das Studium und nicht zuletzt neue Mitstudierenden kennen. Es ist der perfekte Start in das Studierendenleben.
    • Die Fachschaft, die studentische Interessenvertretung der Studierenden am Fachbereich 13 veranstaltet die OWO.
  • P
    • Der persönliche Studien- und Prüfungsplan muss in TUCaN erstellt werden.

    Die Frist zur Einreichung des persönlichen Studien- und Prüfungsplans lautet:

    • 15.05. – für das SoSe.
    • 15.11. – für das WiSe.
    • Eine einmalige Änderung ohne Begründung auf Antrag durch das Studienbüro ist möglich. Eine weitere Änderung muss mit Begründung beantragt werden)  Siehe Wechsel der Forschungsfächer. Der persönliche Studien- und Prüfungsplan kann maximal zwei Mal geändert werden.
    • Die Modulanmeldung muss in TUCaN im richtigen Studiengang-Bereich erfolgen (Allgemeiner Pflichtbereich, Fachlicher Pflichtbereich)
    • Die Wahl von Forschungsfach-Modulen für den Fachlichen Wahlbereich ist möglich (alle FB 13 Module können für den Fachlichen Wahlbereich gewählt werden
    • Bitte nichts unter „zusätzliche Leistungen“ anmelden!
  • Wer muss das Formular „Persönlicher Studien- und Prüfungsplan" ausfüllen?

    • Studierende der PO 2021 wählen ihren Schwerpunkt direkt über TUCaN. Das Formular muss erst bei einem Wechsel des Schwerpunkts ausgefüllt und ans Studienbüro geschickt werden.
    • Studierende der PO 2014 wählen den Schwerpunkt direkt über das Formular.
    • Ein Wechsel des Schwerpunkts ist mittels Formular zweimal möglich (PO 2014 & 2021).
    • Das Formular hierfür findet man hier.

    Was muss im persönlichen Studien- und Prüfungsplan bereits festgelegt werden?

    • Lediglich die Seiten 2 f. ist von der/dem Studierenden unterschrieben im Studienbüro einzureichen oder in den Postkasten des Studienbüros einzuwerfen, die weiteren Seiten dienen der eigenen Information, Planung und Kontrolle des Studienverlaufs. Es wird also nur die Schwerpunktkombination gewählt und nicht die Module innerhalb der Schwerpunkte.
    • Eine Ausnahme: Studierende im freien Profil des Master-Studiengangs Bauingenieurwesen (Seiten 7 f.) müssen weiterhin vor dem Ablegen von Prüfungen im Wahlpflichtbereich den vollständig ausgefüllten, vom Mentor unterzeichneten Prüfungsplan im Studienbüro einreichen. Eine Begründung für die Modulauswahl ist in schriftlicher Form dem individuellen Studien- und Prüfungsplan beizulegen.

    Können Module bereits vor dem Einreichen des persönlichen Studien- und Prüfungsplans belegt werden?

    • Ja, auch eine Anmeldung in TUCaN ist möglich. Sobald der persönliche Studien- und Prüfungsplan abgegeben, also die Wahl der Schwerpunkte erfolgt ist und auf TUCaN eingetragen wurde, fallen diese Module aber automatisch in den Bereich „Zusätzliche Leistungen“. Entweder meldet sich die/ der Studierende selbst von den Modulen ab und in den richtigen Bereichen neu an, oder man beantragt im Studienbüro eine Umtragung/ Kontrolle bzw. lässt diese dort vornehmen. Wichtig ist allerdings, dass dies im gleichen Semester und vor der Eintragung der Noten auf TUCaN passiert, denn sonst ist eine Umtragung nicht mehr ohne weiteres möglich. Sollte die Endnote schon auf TUCaN eingetragen sein, wird zwischen folgenden zwei Fällen unterschieden:

    1. Pflichtmodul: Modul wird vom Studienbüro in den richtigen Bereich umgetragen.

    2. Kein Pflichtmodul (z.B. Modul aus dem Fachlichen Wahlbereich): Es muss ein Antrag im Studienbüro gestellt werden. Dieser wird aber in 95 % der Fälle abgelehnt, weil die Umstände in der Regel nicht studienverlängernd wirken.

    Bis wann muss der persönliche Studien- und Prüfungsplan eingereicht werden?

    • Der persönliche Studien- und Prüfungsplan muss vor der Anmeldung zum ersten Modul im Wahlpflichtbereich im Studienbüro eingereicht werden. Erst danach wird der Wahlpflichtbereich in TUCaN freigeschaltet. Im Masterstudium ist der Persönliche Studien- und Prüfungsplan daher bereits im 1. Fachsemester auszufüllen, in den Bachelorstudiengängen zumeist erst im 4. Fachsemester.

    Die Frist zur Einreichung des persönlichen Studien- und Prüfungsplans lautet:

    • 15.05. – für das SoSe.
    • 07.11. – für das WiSe.

    Wo befindet sich das Formular zum persönlichen Studien- und Prüfungsplan?

    • Das Formular des persönlichen Studien- und Prüfungsplanes findet sich im Downloadbereich des Studienbüros des Fachbereichs 13.

    Mehr erfahren

    Wie ist das Formular zum persönlichen Studien- und Prüfungsplan einzureichen?

    • Die ersten beiden Seiten des Studien- und Prüfungsplans (Ausnahme: freies Profil des Masterstudiengangs Bauingenieurwesen) müssen ausgedruckt und unterschrieben beim Studienbüro eingereicht oder im Briefkasten des Studienbüros abgegeben werden. Dabei ist die Frist zu beachten.

    Können Sprachkurse im „Allgemeinen Wahlbereich" belegt werden?

    • Generell können Sprachkurse im Allgemeinen Wahlbereich belegt werden. Allerdings gilt zu beachten, dass beim Master of Science (M.Sc.) Bauingenieurwesen – Civil Engineering (bilingual) Sprachkurse in Deutsch oder Englisch nur unter zusätzliche Leistungen angemeldet werden können und nicht im Allgemeinen Wahlbereich.
    • Vor Anmeldung zur Bachelorthesis ist ein 60-tägiges Praktikum in mindestens einem fachspezifischen Berufszweig nachzuweisen. Als Praktikantentätigkeit gilt praktische Arbeit auf einer Baustelle, in einer Werkstatt, in einem Ingenieurbüro oder in einer fachbezogenen Behörde. Eine Berufsausbildung mit fachlichem Bezug kann gegebenenfalls als Praktikum anerkannt werden.
  • R
    • Die Rückmeldung ist notwendig, um weiterhin an der Universität eingeschrieben zu sein und Prüfungsleistungen erbringen zu können.
    • Die Rückmeldung erfolgt nur durch die Überweisung des Semesterbeitrags unter Angabe der Matrikelnummer (weitere Schritte sind nicht erforderlich). Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie automatisch Ihren Studierendenausweis per Post.
  • Laut § 15 Abs. 1 APB (wird in neuem Tab geöffnet)(wird in neuem Tab geöffnet) ist der Rücktritt von einer Prüfung in der Regel bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

    In Ausnahmefällen kann diese Rücktrittsfrist vorgezogen werden; bitte beachten Sie mögliche Abweichungen! Die Frist der Abmeldephase können Sie in den Prüfungsdetails in TUCaN einsehen.

    Beispiel:

    Die Prüfung findet am 22.05 statt. Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist daher in der Regel bis zum 14.05 um 23:59 Uhr möglich.

    Abmeldung in TUCaN

    Sie müssen sich in TUCAN unter Prüfungen > Meine Prüfungen von der Prüfung abmelden. Anleitungen zur Prüfungsabmeldung finden Sie in der Online-Hilfe unter Abmeldung von Prüfungen.

  • S
    • Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studierende, Schülerinnen und Praktikantinnen. Es verbietet Tätigkeiten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Die Universität muss sicherstellen, dass den Studierenden dadurch keine Nachteile entstehen, z.B. durch alternative Prüfungsformen wie Hausarbeiten oder zeitnahe Nachholtermine.
    • Für Frühgeborene, Mehrlingsgeburten und Kinder mit Behinderung gelten verlängerte Mutterschutzfristen von zwölf Wochen nach der Geburt (§ 6 MuSchG).
    • Ein Verzicht auf den Mutterschutz im Studium ist möglich. Hierfür muss eine schriftliche Erklärung an der Universität eingereicht werden.
    • Im Vorlesungsverzeichnis sind Lehrveranstaltungen, die ein Gefährdungspotential für schwangere und stillende Studierende besitzen, mit einem roten Dreieck vor der Lehrveranstaltungsbezeichnung gekennzeichnet. In der Lehrveranstaltungsbeschreibung wird das jeweilige Gefährdungspotential genauer beschrieben.
    • Schwangere und stillende Studierende sollten sich in ihrem Studienbüro melden, um mögliche individuelle Lösungen zu besprechen.
    • Ausführliche Informationen für schwangere Studierende sind zu finden auf den Webseiten des Dezernats IV -> „Mutterschutz
  • In einem Seminar bearbeiten Studierende selbstständig Beiträge zu einem Thema und stellen ihr Ergebnis anschließend vor. Im Gegensatz zu den meisten Übungen und Vorlesungen herrscht in einem Seminar i.d.R. Anwesenheitspflicht.

  • Zu den meisten Modulen (Fächern) wird mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde angeboten. In dieser Sprechstunde könnt ihr Fragen zu dem Vorlesungsstoff oder zu Übungsaufgaben stellen.

  • Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten für Studierende des Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften finden Sie auf der Webseite.

  • Auf der Seite „Studienstart leicht gemacht“ erfahren Sie alles, was Sie für Ihren Studienstart benötigen.

  • Das Studienbüro steht allen Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Fragen rund um die Lehre und die Prüfungsorganisation zur Verfügung.

    Kontakt zum Studienbüro:

    • Wenn an Mitarbeitende oder an international@… geschrieben wird, dann immer die Matrikel-Nummer nennen!
    • Bei Anliegen zu Modulen (Anmeldung, Fragen…) Modulnummer nennen!
    • Systemnachrichten auf TUCaN regelmäßig checken!
    • Studienleistungen werden semesterbegleitend erbracht. Im Gegensatz zu Fachprüfungen werden sie am Fachbereich 13 in der Regel nicht benotet und können beliebig oft wiederholt werden.
    • Je nach Lehrveranstaltung werden Studienleistungen als Prüfungsgespräche, Referate, Teilklausuren, schriftliche Ausarbeitungen (Hausübungen) oder protokollierte praktische Leistungen erbracht. Gegenebenfalls reicht es auch aus, nur die Veranstaltung/ das Seminar zu besuchen (Anwesenheit).
    • Die im jeweiligen Modul zu erbringende Studienleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
    • Studienordnungen sind Regelwerke, die den Ablauf und die Struktur eines Studiengangs an Hochschulen festlegen. Sie enthalten wichtige Informationen wie Studieninhalte, Module, Prüfungsanforderungen, Leistungsnachweise und Regelstudienzeiten. Studienordnungen dienen dazu, den Studierenden einen klaren Rahmen und Leitfaden für ihr Studium zu bieten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erfüllt werden.
    • Die Studienordnungen aller Studiengänge am Fachbereich finden Sie dieser Webseite.
    • Ein Studium mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit zu absolvieren, erfordert von den Betroffenen ein hohes Maß an Organisation, Zeit, Geld, Selbstbewusstsein und Belastbarkeit.
    • Viele wichtige Fragen müssen frühzeitig geklärt werden, um den erfolgreichen Verlauf des Studiums sicherzustellen. Die TU möchte die Studierenden in allen Belangen aktiv unterstützen.
    • Auf diesen Seiten finden Sie erste Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner*innen.
  • Auf den Seiten der Servicestelle Familie erhalten Sie alle Informationen zum Thema Studieren mit Kind.

  • T
  • TUCaN ist das zentrale Organisationssystem für Studium und Lehre an der TU Darmstadt. Mit Hilfe von TUCaN erfolgt:

    • die Anmeldung zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen,

    • der Zugriff auf die Materialien der Veranstaltungen,

    • das Abfragen von Noten und des Leistungsspiegels durch die Studierenden,

    • das Erstellen des aktuellen Stundenplans,

    • die Mitteilung über wichtige Informationen sowohl aus dem Studienbüro, den belegten Veranstaltungen (Ausfall einer Vorlesung etc.) als auch allgemeine Informationen der TU Darmstadt.

    TUCaN ist über die Homepage unter www.tucan.tu-darmstadt.de zu finden. Um TUCaN nutzen zu können, wird die TU-ID benötigt.

    • Sie haben Fragen zur Onlineanmeldung zu Lehrveranstaltungen oder zur Prüfungsanmeldung?
    • In den FAQ finden Sie viele detaillierte Informationen rund um die Nutzung von TUCaN und die Organisation Ihres Studiums.
  • U
    • Übungen finden meist vorlesungsbegleitend statt. In ihnen wird in der Regel der Vorlesungsstoff in Übungsaufgaben angewendet.
    • Die Übungen finden in einer Gruppengröße von 20 bis 30 Studierende statt, wobei ein Tutor Fragen zu aktuellen Übungsaufgaben beantwortet.
    • Ein Modul ist ein umfassender Lernbereich innerhalb eines Studiengangs, der mehrere Veranstaltungen umfasst. Es bündelt zusammengehörige Lehrinhalte und dient dem Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen. Ein Modul hat in der Regel einen festen Umfang an CPs und beinhaltet oft Vorlesungen, Seminare und/oder Praktika.
    • Eine Veranstaltung ist eine einzelne Lehrveranstaltung innerhalb eines Moduls. Sie kann in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen oder Praktika stattfinden. Veranstaltungen sind die einzelnen Einheiten, in denen die Inhalte eines Moduls vermittelt werden.
    • Zusammengefasst: Ein Modul besteht aus mehreren Veranstaltungen, die gemeinsam darauf abzielen, die im Modul definierten Lernziele zu erreichen.
  • V
  • Eine Vorlesung war früher tatsächlich so zu verstehen, dass der Dozent aus einem Buch, in der Regel einem Fachbuch, vorlas. Heute erklären Dozenten ihren Studierenden frei sprechend, unterstützt durch PowerPoint, Internet, Skripte und E-Kreide im Frontalunterricht den Stoff.

  • W
  • Parallel zum fachlichen Pflichtbereich erfolgt im vierten bis sechsten Fachsemester im Wahlpflichtbereich Ihre fachliche Spezialisierung durch die Wahl eines von vier Schwerpunkten im Bauingenieurwesen, bzw. einer Schwerpunktkombination bei den Umweltingenieurwissenschaften. Damit sind alle relevanten Bereiche als Basis für Ihr weiteres Masterstudium abgedeckt. Ein Wechsel des Schwerpunktes ist grundsätzlich möglich, sofern alle bislang erbrachten Leistungen in den neuen Schwerpunkt eingebracht werden können.

  • Anerkennung von Vermessungskunde UI/II (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) bzw. Datenerfassung und GIS (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)

    • Wechsel B.Sc. UI zu M.Sc. BI:

    Das Modul Datenerfassung und Geoinformationssysteme (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)) kann als Inhalte aus der Vermessungskunde I/II ((Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) anerkannt werden, da es in der Theorie (Vorlesung) Überschneidungen gibt und auch eine Übung mit dem Tachymeter durchgeführt wird.

    • Wechsel B.Sc. BI zu M.Sc. UI:

    Das Modul Vermessungskunde I/II (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (BIG)) kann nicht komplett als Modul Datenerfassung und Geoinformationssysteme (Messtechnik – Datenerfassung und GIS (UI)) anerkannt werden, da es keinerlei Inhalte zu Geoinformationssystemen gibt, die einen Großteil der Übungen ausmachen. Die Fachprüfung (Klausur) kann als Teilleistung in diesem Modul anerkannt werden.

  • Ein Wechsel von Forschungsfach oder Schwerpunkt (wird in neuem Tab geöffnet)ist ohne Angabe von Gründen einmalig möglich (in Ausnahmefällen ein zweites Mal auf Antrag).

  • Z
  • Bei allen Anliegen rund um das Studium an der TU Darmstadt (Ausnahme: internationale Bewerbungen) ist die ZSB (Zentrale Studienberatung und -orientierung) die erste Anlauf- und Beratungsstelle. Neben Information und Orientierung bietet sie Unterstützung bei der eigenständigen Entwicklung von individuellen Lösungsansätzen.