Finanzierung und Stipendien
Es gibt eine Reihe von Stipendiengebern die sich auf zeitlich begrenzte Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland konzentrieren. Hier sind die wichtigsten zusammengefasst:
Studienabschluss-Stipendium (für internationale Studierende)
Als internationale Studierende können Sie sich für das Leistungsorientierte Studienabschluss-Stipendium bewerben, wenn Sie sich in der Abschlussphase Ihres Studiums befinden.
Eine Bewerbung ist zweimal jährlich, jeweils vom 01. – 15. April und vom 01. – 15. Oktober möglich.
Mehr Informationen: www.tu-darmstadt.de/financial-assistance
Nächste Bewerbungsphase: Das Online-Bewerbungsportal öffnet am 01. April 2023 und schließt am 15. April 2023 um 24 Uhr (CET).
Alle Unterlagen müssen bis spätestens 15. April 2023 eingereicht werden.
BAföG
BAföG-Empfänger, die ins Ausland gehen, können Auslands-BAföG beantragen; die Auslandszeit wird nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet. Auch wer kein Inlands-BAföG bezieht, sollte prüfen ob Auslands-BAföG gezahlt werden kann. Je nach Land sind spezielle BAföG-Ämter zuständig. Die Bearbeitung der Anträge dauert 6 bis 9 Monate, entsprechend früh sollte der Antrag gestellt werden. Die Leistungen können umfassen:
- einen Auslandzuschuss über das Inlands-BAföG hinaus,
- eine Pauschale für Reisekosten,
- die Studiengebühren bis zu einer bestimmten Höhe.
Nähere Informationen finden Sie auch über das Studentenwerk.
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Studierenden einen zinsgünstigen und individuell anpassbaren Kredit an. Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAföG-Förderung und kann sogar neben dem BAföG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt.
ERASMUS+
Als Erasmus+ Stipendiat zahlt man im Ausland keine Studiengebühren, erworbene Leistungen werden anerkannt, zudem erhält man eine monatliche Förderung. Die Förderungshöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat.
Mehr Informationen hier.
Erasmus+ Stipendien sind kombinierbar mit BAföG und dem Deutschlandstipendium.
DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) führt eine Datenbank über alle Fördermöglichkeiten. Die Bewerbungstermine für Stipendien liegen recht früh, manchmal auch ein ganzes Jahr vor dem geplanten Auslandsstudium. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig!
PROMOS
Mit dem DAAD Stipendienprogramm PROMOS werden an der TU Darmstadt folgende Vorhaben gefördert:
- Einsemestrige Studienaufenthalte (nicht länger und nicht kürzer!) an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland (+ Russland).
- Das Anfertigen einer Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterthesis) an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland (+ Russland).
Die PROMOS-Stipendien werden von der Technischen Universität Darmstadt durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. Mehr Informationen hier.
Länderspezifische Förderungen
Die Fulbright Kommission, die deutsche Staatsbürger unterstützt, die in den USA studieren, lehren oder forschen möchten.
Das Tongji-Reisestipendium für Studierende, die ein Semester an der Partneruniversität Tongji studieren.
Weitere Stipendienübersichten und Förderungsmöglichkeiten
Beurlaubung und Versicherung
Für die Dauer des Auslandsaufenthalts können Sie sich für Ihr Studium an der TU Darmstadt beurlauben lassen. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Prüfungen können Sie in dieser Zeit jedoch weiterhin ablegen, wenn dies auf dem Antrag auf Beurlaubung (wird in neuem Tab geöffnet)
entsprechend vermerkt ist.
Für Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung usw. muss während eines Urlaubssemesters selbst gesorgt werden. Sie benötigen zur Einschreibung an einer ausländischen Universität einen Nachweis über eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Studierende. Die gesetzlichen Krankenkassen können diesen Versicherungsschutz außerhalb Europas nicht übernehmen.