Die Bewerbung muss spätestens im 1. Semester des Masterstudiums erfolgen.
Bewerbungsunterlagen (Frist endet am 30.11.)
- Online-Bewerbungsbogen des Referats Internationale Beziehungen & Mobilität
- Vorläufiger Studienplan
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktueller Sprachnachweis nicht älter als 2 Jahre
- Leistungsspiegel
- Motivationsschreiben
- Bestätigungsschreiben der Heimatuniversität, dass der/die Studierende für das Programm nominiert wurde (bei Bewerbung an KTH)
- Auswahl der Studierenden nach Leistungsspiegel, erforderlichen Grundvoraussetzungen, Motivation und Sprachkenntnissen
- Nachdem die Studierenden vom Fachbereich vorgeschlagen wurden, wird die Bewerbung an das Referat Internationale Beziehungen & Mobilität weitergeleitet, die über die Nominierung entscheiden
- Der Antrag muss bis zum 15. April des jeweiligen Jahres bei der KTH eingegangen sein. Das Annahmeschreiben sollte bis zum 1. Juni zugestellt werden
- Es werden keine Studiengebühren erhoben
- Für den gesamten Zeitraum an der Partneruniversität trägt der/die Studierende die Verantwortung für eine gültige Krankenversicherung
- Die gesamten Reisekosten in das Gastland einschließlich Unterkunft, Bücher, Lebenshaltungskosten evtl. Kosten für das Studentenwerk etc. müssen vom Studierenden selbst aufgebracht werden
- Die Partneruniversität wird bei der Suche nach geeigneten Unterkünften behilflich sein
- Studierende sind berechtigt, am Einführungsprogramm für ausländische Studierende teilzunehmen
- Studierende unterliegen während ihres Aufenthalts an der Partneruniversität den dortigen Regeln und Vorschriften
- Für die ersten 12 Monate erhalten die Studierenden den Status von ERASMUS-Studenten
- Erst im 1. Mastersemester erfahren Studierende, ob sie genommen werden und ein Double Degree möglich ist
- Um den schwedischen Grad „Civilingenjör“ zu erhalten, müssen die schwedischen Sprachkurse 1-4 belegt werden, um die Forderungen der schwedischen Sprachkenntnisse zu erfüllen. Alternativ kann die schwedische Sprachprüfung TISUS abgelegt werden. Danach evtl. Auflagen. (30 CP vor Ort oder TISUS Test)
- Es werden Intensiv-Sprachkurse an der KTH angeboten
- Da die schwedischen Sprachkenntnisse Voraussetzung für das Studium sind, werden die CPs von schwedischen Sprachkursen nicht anerkannt werden, sie können jedoch im Anhang des Diploms aufgeführt werden
- Englisch B1 Level wichtig (ca. Unicert 2)
Ein Minimum von 60 ECTS pro Jahr plus die Abschlussarbeit von 30 ECTS müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Der Stundenplan muss in ein Learning Agreement eingetragen und von der Partneruniversität unterschrieben werden. Änderungen am Learning Agreement sind möglich, müssen jedoch von der Partneruniversität schriftlich bestätigt werden. Erforderliche Sprachkurse zählen nicht bei den ECTS. Ein Semester des Studienprogramms wird sich in Vollzeit der Abschlussarbeit widmen. Die Abschlussarbeit wird von Mitgliedern der Fakultät der Heimat- als auch der Partneruniversität betreut. Das Thema der Arbeit muss mit beiden Universitäten abgestimmt werden. Die Arbeit sollte an der Partnertuniversität geschrieben werden (Ausnahmen können besprochen werden). Die Abschlussarbeit soll vorzugsweise auf Englisch geschrieben werden, in gegenseitigen Einvernehmen ist es jedoch auch möglich, die Arbeit in Deutsch oder Schwedisch zu erstellen. Eine mind. 4-seitige kurze Zusammenfassung der Abschlussarbeit in der Landessprache der Heimatuniversität, sowie ein Abstrakt auf Englisch soll miteingereicht werden. Die Verteidigung der Arbeit soll auf Englisch oder in der Sprache der Partneruniversität erfolgen. Eine Kopie wird an die Heimatuniversität geschickt und in die Studienakte aufgenommen. Insgesamt werden 3 Semester an TUD und 3 Semester an KTH verbracht. Beides jeweils 90 CPs. An TUD wird Basis gelehrt, an KTH dann Spezialisierung.
Kontrolle der Studienleistungen
Am Ende eines jeden Studienjahres legt die Partneruniversität der Heimatuniversität eine Kopie der Studienleistungen (in Englisch) vor.