Dual Master Degree Programm KU Leuven, Belgien

Bewerbungsunterlagen(Frist endet am 30.11.)

  • Bewerbung im letzten Jahr des Bachelors
  • Nach der Nominierung durch die Heimatuniversität müssen sich Studierende am International Office der K.U. Leuven bewerben. Bewerbungsschluss ist der 1. März. (vorangegangenes akademisches Jahr vor Beginn des Dual Degree)
  • Nachweis 60 ECTS im ersten Masterjahr an der Heimatuniversität.
  • Es werden keine Studiengebühren erhoben, höchstens geringe administrative Kosten für die Anmeldung an der Partneruniversität
  • Studierende müssen während ihres Aufenthalts an der Partneruniversität weiterhin auch an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sein und die Semesterbeiträge bezahlen. Von den Semesterbeiträgen der Partneruniversität werden sie freigestellt
  • Die gesamten Reisekosten in das Gastland einschließlich Unterkunft, Lebenshaltungskosten, Bücher, evtl. Kosten für das Studentenwerk etc. müssen vom Studierenden selbst aufgebracht werden.
  • Für den gesamten Zeitraum an der Partneruniversität trägt der/die Studierende die Verantwortung für eine gültige Krankenversicherung.
  • Die Partneruniversität wird bei der Suche nach geeigneten Unterkünften behilflich sein.
  • Studierende müssen dem Administrator der Fakultät für Ingenieurswissenschaften und dem International Office eine Niederschrift ihrer Registrierung am Anfang des akademischen Jahres im Oktober zur Verfügung stellen.
  • Die Unterrichtssprache ist hauptsächlich Englisch.

Dual Master Programm (120 ECTS). Ziel ist, dass die Studiendauer an jeder Universität etwa gleich lang ist.

Der Studienplan muss in ein Learning Agreement eingetragen und von beiden Universitäten unterschrieben werden. Änderungen am Learning Agreement sind möglich, müssen jedoch von beiden Universitäten schriftlich bestätigt werden.

Die Abschlussarbeit wird von Mitgliedern der Fakultät der Heimat- als auch der Gastuniversität betreut und soll den Regeln und Vorschriften beider Universitäten entsprechen. Das Thema der Abschlussarbeit muss schriftlich von jeweils einem Mitglied der Fakultät beider Universitäten bestätigt werden. Normalerweise wird die Abschlussarbeit an der Gastuniversität durchgeführt, Ausnahmen sind nach Absprache jedoch möglich. Die Ergebnisse der Arbeit müssen in englischer Sprache verfasst werden. An jeder der beiden Universitäten müssen jeweils 60 ECTS belegt werden. Es wird eine gemeinsame Abschlussurkunde beider Universitäten verliehen.

Am Ende eines jeden Studienjahres legt die Gastinstitution ein Zertifikat mit allen von den Studierenden erzielten Kursnoten vor. Gemäß dem Learning Agreement vereinbaren beide Universitäten, dass die Prüfungen und Kurse in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften und Gesetzen angerechnet werden