Frauenfördermittel

An der TU Darmstadt wird seit 1999 im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe erfolgreiche Frauenförderung in den Fachbereichen finanziell honoriert.

Die Mittel können grundsätzlich für die Förderung von Frauen aller Statusgruppen (Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Professorinnen) verwendet werden.

bitte beachten:

1. Anträge sind VOR der Maßnahme VOLLSTÄNDIG zu stellen,
nur in Ausnahmefällen und mit guter Begründung werden Anträge im Nachhinein bearbeitet und ggf. bewilligt.

2. Originalrechungen (auch Kostenvoranschläge), Abbuchungsbestätigung der Bank und die Studienbescheinigung (aufgeklebt auf DIN A4) sind beizulegen.

3. Kleinformatige Belege (Studienbescheinigung, Fahrkarten, …) sind auf ein A4-Blatt zu kleben.

4. Die Bankverbindung mit Name der Bank, IBAN und BIC sind aktuell zu halten.

4. Änderungen der eventuellen Bezuschussung von dritter Seite sind umgehend mitzuteilen.
Bei Bekanntwerden unrichtiger Angaben kann die bewilligte Förderung noch nachträglich gekürzt werden.

Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zu uns auf.

Frauenförderung im und zum Studium:

  • Werbemaßnahmen des Fachbereichs, um Schülerinnen für das Studium zu gewinnen (z.B. Broschüren, Messebeteiligung, Schnuppertage für Schülerinnen, Girls' Day)
  • Fachübergreifende Informations- und Werbemaßnahmen,
    z.B. Aktualisierung der Technik-Homepage
  • Studienbezogene Seminare und Workshops an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die eine Weiterqualifizierung über den Rahmen des Studienangebots der TU Darmstadt hinaus bieten (z.B. Teilnahmegebühr und Reisekosten)
  • Programmteilnahme (z.B. Femtec.Network) oder Seminare für Studentinnen zur Förderung des Studiums und des Berufseinstiegs (z.B. Zeit- und Selbstmanagement, Bewerbungstraining, Profilbildung, Präsentationstechniken)
  • Reisekostenzuschüsse zum Besuch von fachbezogenen Tagungen
  • Gender-Awareness-Trainings
  • Auslandssemester nur, wenn wissenschaftliche Kurse dort belegt werden (bitte wenden Sie sich an Fr. Wallner).
    Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Internationale Beziehungen.

Frauenförderung in der wissenschaftlichen Qualifizierung:

  • Aktivitäten, die der beruflichen Vernetzung und Karriereförderung dienen und die nicht durch reguläre Dienstreisen abgegolten werden können (z.B. Reisekostenzuschüsse zum Besuch von Tagungen)
  • wissenschaftliche Exkursionen
  • Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der Qualifizierungsstufe, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (z.B. Habilitantinnentrainings)
  • Trainings und Workshops zur Förderung einer Implementierung von Genderaspekten in der Lehre, ggf. auch durch das Organisieren und Durchführen von Gastvorträgen zum Thema
  • Vergabe von Lehraufträgen zu genderbezogenen Themen
  • Ausrichtung von Symposien und Vortragsreihen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen mit Referentinnen aus der Berufswelt
  • Coaching von Wissenschaftlerinnen zur Karriereentwicklung
  • Gender-Awareness-Trainings

Frauenförderung im technisch-administrativen Bereich:

  • Sprachkurse mit Zertifizierung, die nicht zentral angeboten werden
  • Berufsbezogene Weiterbildungskurse für das Arbeitsumfeld erforderlich, außerhalb des zentralen Angebots
  • Berufliche Vernetzung
  • Gender- und Diversity-Trainings
  • Trainings zur interkulturellen Kompetenz

Unterstützung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten:

  • Hilfskraft für Recherche und Organisation von Frauenfördermaßnahmen
  • Hilfskraft zur Arbeitsentlastung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

Familienförderung:

  • Indirekte, mittelbare Förderung der Kinderbetreuung im Rahmen von Workshops oder Tagungen, z.B. durch die Beschäftigung von Hilfskräften oder Erzieher*innen, falls diese Kurse auch der beruflichen Förderung der Mütter dienen

Erhebung von geschlechtsspezifischen Daten:

  • Finanzierung einer Hilfskraft zur Ermittlung von fach- und studienbezogenen nach Geschlecht differenzierten Daten

Frauenförderung im und zum Studium:

  • Seminare und Workshops an anderen Universitäten, die auch in Darmstadt angeboten und besucht werden können
  • Auslandspraktika
  • Auslandssemester, wenn keine wissenschaftliche Kurse belegt werden

Frauenförderung in der wissenschaftlichen Qualifizierung:

  • Aktivitäten, die der beruflichen Vernetzung und Karriereförderung dienen und durch reguläre Dienstreisen abgegolten werden können (z.B. Reisekostenzuschüsse zum Besuch von Tagungen)
  • Zuschüsse zu Berufsverbänden
  • Betriebsausflüge (Freizeitcharakter)

Frauenförderung im technisch-administrativen Bereich:

  • Sprachkurse, die auch an der TUDa angeboten werden
  • Berufsbezogene Weiterbildungskurse, die auch an der TUDa angeboten werden

Familienförderung:

  • Maßnahmen in der Einzelförderung (z.B. KiTa-Gebühren)
  • ausschließlich VOLLSTÄNDIGE Anträge sind an Frau Wallner zu richten. Bei Fragen und Unklarheiten können Sie gerne einen Termin mit Frau Wallner vereinbaren. Eine Kontaktaufnahme vor der Antragstellung ist erwünscht.
  • Sämtliche Kosten sind zu belegen. Kleinformatige Einzelbelege (z.B. Studienbescheinigung) sind auf ein Blatt DIN A4 aufzukleben.
  • IBAN und BIC sind immer anzugeben und aktuell zu halten.
  • Fördermittelantrag (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Vergabe der Mittel findet zweimal im Jahr statt. Abgabe der Anträge bitte bis 30.06. und 15.12. des Jahres.

Die Anträge werden von den Gleichstellungsbeauftragten des FB gemeinsam geprüft und koordiniert.