PROMOTIONSVERFAHREN
Durch die Promotion wird eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen.
Entscheidungen im Promotionsverfahren trifft, soweit die Promotionsordnung nichts anderes vorsieht, der Fachbereich durch den Promotionsausschuss und die Prüfungskommission.
HABILITATIONSVERFAHREN
Die Habilitation ist ein Nachweis besonderer Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre und setzt eine abgeschlossene Promotion voraus.
Prüfungsorgan des Fachbereichs ist die Habilitationskommission.
Termine
Sitzungen des Promotions- und Habilitationsausschusses:
WiSe 2024/25: 30.10.2024; 11.12.2024; 12.02.2025
SoSe 2025: 07.05.2025; 04.-> 11.06.2025; 16.07.2025
Allgemeine Hinweise
Im Dekanat des Fachbereichs finden Sie die zuständigen Ansprechpartner:innen für Promotions- und Habilitationsverfahren.